Die Regierung wird das “goldene Visum” im April abschaffen

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Goldenes Visum Spanien

“Die sogenannten ‘goldenen’ Visa werden ab April nicht mehr ausgestellt. An diesem Freitag hat das Amtsblatt (BOE) das Gesetz veröffentlicht, das diese Visa für Nicht-EU-Bürger abschafft, die unter anderem Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr erwerben.

Diese Maßnahme, die im November vom Kongress verabschiedet wurde, ist Teil eines Gesetzes zur Effizienzsteigerung des öffentlichen Justizdienstes und wird in drei Monaten in Kraft treten. Dies geschieht nur ein Jahr, nachdem Regierungspräsident Pedro Sánchez das Ende der Visa angekündigt hat.

Konkret beinhaltet die Verordnung Änderungen im Gesetz, die die Artikel 63, 64, 65, 66 und 67 des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmern aufheben. Diese Artikel legten die Bedingungen für das sogenannte ‘goldene Visum’ fest, das unter der Regierung von Mariano Rajoy eingeführt wurde, um Investoren anzuziehen.

Diese Visa wurden nicht nur an Investoren vergeben, die Immobilien im Wert von mehr als einer halben Million Euro erworben haben. Gemäß Artikel 63, der ab April außer Kraft tritt, wurden auch Visa für Investitionen von mehr als zwei Millionen Euro in spanische Staatsanleihen oder mehr als eine Million Euro in Aktien oder Anteile spanischer Unternehmen mit echter Geschäftstätigkeit ermöglicht. Darüber hinaus galt das ‘goldene Visum’ auch für Investoren, die mehr als eine Million Euro in in Spanien gegründete Investmentfonds oder Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten investierten, sowie für diejenigen, die ein Geschäftsprojekt gründeten, das in Spanien entwickelt wurde und als von allgemeinem Interesse anerkannt wurde.

Die übrigen Artikel, die geändert werden, betreffen die gesetzlichen Bestimmungen über die Form der Investitionsnachweise (Artikel 64), die Wirkungen des Aufenthaltvisums (Artikel 65), die Aufenthaltserlaubnis für Investoren (Artikel 66) und die Dauer der Aufenthaltserlaubnis (Artikel 67), die damit hinfällig werden.

Der Text enthält eine Übergangsbestimmung, die den Schutz für Investorenvisa oder Visa von Verwandten von Investoren gewährleistet, die vor Inkrafttreten des Gesetzes beantragt wurden.

Die Verlängerung des Visums wird gemäß den zum Zeitpunkt der Erteilung der Erstgenehmigung geltenden Vorschriften bearbeitet und entschieden.”

Foto: Archiv


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