Wer braucht eine NIE?

Jeder Ausländer, der sich in Spanien aufhält oder aufhalten möchte, benötigt in der Regel eine NIE. Dies gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Nicht-EU-Bürger. Ausnahmen: Kurzzeittouristen benötigen in der Regel keine NIE.

Wann muss ich eine NIE beantragen?

  • Vorab: Beantragen Sie die NIE am besten, bevor Sie nach Spanien ziehen oder größere Vorhaben (z.B. Immobilienkauf, Firmengründung) planen.
  • Spätestens innerhalb von 3 Monaten: EU-Bürger müssen ihre NIE innerhalb von 3 Monaten nach ihrer Ankunft in Spanien beantragen.

Welche Dokumente benötige Ich?

Um eine spanische NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjero) zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis (Original und Kopie).
  2. Ausgefülltes Antragsformular EX-15.
  3. Übersetzung in Deutsch EX-15 (Muster)
  4. Nachweis des Grundes für die Beantragung (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag einer Immobilie).
  5. Zahlungsnachweis der Gebühr (TASA 790).

Wo beantrage ich eine NIE?

  • In Spanien: Bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjeros) oder Polizeidienststelle (Comisaría de Policía).
  • Im Heimatland: Bei der spanischen Botschaft oder dem spanischen Konsulat.

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung?

  • Legaler Aufenthalt: Sie müssen einen legalen Aufenthaltsgrund in Spanien nachweisen (z.B. Arbeitsvertrag, Visum, Aufenthaltstitel).
  • Antragsformular: Das vollständig ausgefüllte Antragsformular.
  • Ausweisdokumente: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
  • Begründung: Angabe der Gründe für die Beantragung (z.B. Arbeit, Studium, Immobilienkauf).

Minderjährige

  • Bei einem Minderjährigen muss die NIE-Nummer von dem  Vater oder  der  Mutter beantragt werden.
  • Personalausweise (sowohl vom Antragsteller als auch vom minderjährigem Kind) und eine internationale Geburtsurkunde bzw. Familienstammbuch.

Antrag durch Bevollmächtigten

  • Bevollmächtigte Vertreter müssen eine notarielle Vollmacht vorlegen, sowie eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.
  • Die Daten der ermächtigten Person müssen auch ins Formular EX-15 unter Punkt 2 eingetragen werden.
  • Die Ermächtigung muss zweisprachig (Deutsch/Spanisch) sein.
  • Aus den Text der Ermächtigung muss  ausdrücklich  auf die Beantragung der NIE hervor gehen.

Wofür brauche ich die NIE?

Die NIE ist für zahlreiche Angelegenheiten in Spanien erforderlich, darunter:

  • Bankgeschäfte: Eröffnung eines Bankkontos, Beantragung einer Kreditkarte
  • Immobilien: Kauf, Verkauf oder Vermietung von Immobilien
  • Fahrzeuge: Anmeldung eines Fahrzeugs
  • Steuererklärung: Abgabe der jährlichen Steuererklärung
  • Gesundheit: Anmeldung bei der Krankenkasse

Wichtiger Hinweis: Die genauen Anforderungen und Verfahren können sich ändern. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Bestimmungen bei der zuständigen Behörde.

Zusätzliche Tipps:

  • Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie am besten einen Termin für die Beantragung der NIE, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
  • Übersetzung: Lassen Sie alle erforderlichen Dokumente von einem beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzen.
  • Gebühren: Es fallen Gebühren für die Beantragung der NIE an.
  • Bearbeitungszeit: Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde und Antragsaufkommen variieren.

FAQ:

  • Kann ich die NIE auch online beantragen? In einigen Fällen ist eine Online-Beantragung möglich, jedoch sind die Voraussetzungen und Verfahren je nach Region unterschiedlich.
  • Wie lange ist die NIE gültig? Die NIE ist unbefristet gültig.

Wichtiger Hinweis: Dieser Ratgeber dient lediglich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für eine umfassende Beratung solltest du dich an einen Fachanwalt wenden.


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