Die neuen Einwanderungsbestimmungen, die durch das Königliche Dekret 1155/2024 genehmigt wurden, bringen Zulassungsvoraussetzungen mit sich, die den Weg zur spanischen Staatsbürgerschaft erleichtern könnten. Ziel dieser Reform ist es, die Einwanderungsverfahren zu vereinfachen, die Rechte von Migranten zu stärken und die internationalen Verpflichtungen Spaniens zu berücksichtigen.
“Die Verordnung soll den Kampf gegen Menschenhandel, Mafiaaktivitäten, Betrug und die Verletzung von Rechten intensivieren”, erklärte die Ministerin für Integration, soziale Sicherheit und Migration, Elma Saiz, bei der Vorstellung des neuen Gesetzes. “Sie schafft ein Gleichgewicht zwischen der Ausweitung und dem Schutz der Rechte von Migranten, rechtlicher Strenge und der Berücksichtigung der Bedürfnisse Spaniens. Dadurch wird Rechtssicherheit geschaffen, Verfahren werden vereinfacht und Rechte geschützt.”
Neue Chancen für Migranten in Spanien
“Die neuen Regelungen eröffnen Menschen, die in Spanien leben möchten, neue Möglichkeiten für sich und ihre Familien”, so Saiz. Sie betonte, dass es Expats und anderen Ausländern erleichtert werden soll, ein Leben in Spanien aufzubauen.
“Beispielsweise können Studierende, die zur Ausbildung nach Spanien kommen, nach ihrem Abschluss einfacher in den Arbeitsmarkt eintreten. Auch Familienangehörige, die nachgezogen werden, haben nun die Möglichkeit, eine eigene Arbeitserlaubnis zu beantragen”, fügte sie hinzu.
Ein bedeutender Fortschritt ist die Verlängerung des Visums für die Arbeitssuche von bisher drei Monaten auf ein Jahr. “Die neue Visaregelung ermöglicht es, in bestimmten Berufen und Regionen zu suchen. Wir haben die Gültigkeit von drei auf zwölf Monate verlängert, um es den Menschen zu erleichtern, einen Job zu finden, der ihrem beruflichen Profil entspricht, und gleichzeitig den Unternehmen zu helfen, die Fachkräfte zu finden, die sie benötigen”, betonte Saiz.
“Das Ziel besteht darin, die Möglichkeiten für Migranten in Spanien zu stärken und zu erweitern, damit sie Zugang zu einem legalen Status erhalten und ein erfülltes Bürgerleben mit Rechten und Pflichten führen können”, erklärte sie weiter.
Vereinheitlichung der Rechtsstände ab dem 20. Mai
Saiz kündigte an, dass ab dem 20. Mai fünf Rechtsstatus vereinheitlicht werden:
- Familie: Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich zu qualifizieren. Es wird mehr Klarheit darüber geben, welche Angehörigen anspruchsberechtigt sind und was eine angemessene Unterkunft für Familienmitglieder ausmacht.
- Soziales: Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt, sexueller Gewalt und Menschenhandel sowie deren abhängige Familienangehörige haben Anspruch auf Unterstützung und legalen Aufenthalt.
- Sozialpädagogisch: Eine neue Genehmigung für Personen, die in einer Berufsausbildung eingeschrieben sind.
- Sozio-laboral: Die Regularisierung erfolgt jetzt durch gültige Arbeitsverträge.
- Zweite Chance: Für Personen, die zuvor einen legalen Status hatten, diesen jedoch verloren haben.
Wesentliche Änderungen durch die Reform
Die Reform bringt erhebliche Änderungen in den Aufenthaltskategorien, den Vorschriften für die Familienzusammenführung und dem Arbeitsschutz mit sich. Spanische Beamte betonen, dass das Ziel darin besteht, die Bürokratie abzubauen und die Einwanderungspolitik stärker an internationalen Verpflichtungen auszurichten.
Schnellere und einfachere Verfahren
- Der bürokratische Aufwand für Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse wird reduziert.
- Die Bearbeitungszeiten werden beschleunigt.
- Der Wechsel zwischen verschiedenen Genehmigungsarten wird erleichtert.
Drei Einschlussstufen, die neue Türen öffnen
- Arbeit: Die meisten Arbeitserlaubnisse ermöglichen die Beschäftigung von Anfang an, ohne dass eine ausdrückliche Erstgenehmigung für die Tätigkeit als Arbeitnehmer beantragt werden muss. Eine spezielle Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für saisonale Tätigkeiten wurde eingeführt, die sowohl individuelle als auch kollektive Einstellungen erleichtert und die Rechte der Arbeitnehmer stärkt.
- Ausbildung/Studium: Studierende können eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihrer Ausbildung erhalten und nach ihrem Abschluss ein beschleunigtes Programm für eine Arbeitserlaubnis in Anspruch nehmen. Während des Studiums sind bis zu 30 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt.
- Familie: Eine neue Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige spanischer Staatsbürger wurde geschaffen. Das Anspruchsalter für Kinder wurde von 21 auf 26 Jahre erhöht, und es werden neue spezifische Umstände berücksichtigt, wie z. B. nicht registrierte Paare mit nachweisbarer emotionaler Bindung. Zudem können Personen, die in den letzten Jahren die spanische Staatsbürgerschaft erlangt haben, ihre Familien nachholen. Der Begriff der Familienzusammenführung wird auf Kinder und Eltern von Opfern von Menschenhandel oder geschlechtsspezifischer Gewalt ausgeweitet.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn Sie bereits in Spanien leben?
- F: Was ist sozialpädagogische Verankerung und wer qualifiziert sich?
- A: Dies ist eine Genehmigung für Nicht-EU-Bürger, die an Berufsbildungsprogrammen teilnehmen, die die Integration durch Bildung unterstützen sollen.
- F: Was passiert, wenn ich bereits eine gültige Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis habe?
- A: Bestehende Genehmigungen bleiben gültig, bis sie ablaufen – eine erneute Bewerbung nach den neuen Regeln ist nicht erforderlich.
- F: Beeinflussen diese Änderungen meine Familienerlaubnis oder meine Familienkarte für EU-Bürger?
- A: Für gültige Familien- oder EU-Bürgerkarten ergeben sich keine unmittelbaren Änderungen. Diese bleiben bis zu ihrem Ablauf in Kraft.
- F: Was geschieht, wenn ich kurz vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung beantrage?
- A: Anträge, die vor dem 20. Mai eingereicht werden, werden gemäß den geltenden Vorschriften bearbeitet.
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