Die Zahl der im Ausland lebenden spanischen Staatsangehörigen erreichte am 1. Januar 2025 laut Daten des Auslandsregisters der Spanier (PERE) 3.045.966. Dieser Wert überschreitet erstmals die Drei-Millionen-Marke und bedeutet einen Anstieg von 4,7 Prozent (137.317 Personen) gegenüber dem 1. Januar 2024. Es handelt sich zudem um den größten Zuwachs seit 2016.
Die größten absoluten Zuwächse an Neuregistrierungen verzeichneten 2024 Amerika (97.735) und Europa (36.079). Relativ betrachtet stiegen die Zahlen in Amerika um 5,7 Prozent und in Asien um 5,4 Prozent.
Die Mehrheit der weltweit registrierten Spanier wurde nicht in Spanien geboren. Von den am 1. Januar 2025 im Ausland gemeldeten spanischen Staatsbürgern sind vier von fünf (71,88 Prozent bzw. 2.186.588 Personen) im Ausland geboren. Fast 60 Prozent wurden sogar in ihrem derzeitigen Wohnsitzland geboren.
Die stärksten Zuwächse innerhalb der Altersgruppen zeigten sich bei den 16- bis 64-Jährigen (68,4 Prozent) und den unter 16-Jährigen (25,7 Prozent).
Die Länder mit den meisten in PERE registrierten spanischen Staatsangehörigen am 1. Januar 2025 waren Argentinien (555.940), Frankreich (320.749) und die Vereinigten Staaten (220.715). Die größten absoluten Zuwächse im Jahr 2024 verzeichneten Argentinien (23.764), Mexiko (17.937) und die Vereinigten Staaten (14.437).
Daten des INE verdeutlichen die Entwicklung der in Argentinien lebenden spanischen Staatsangehörigen. Erstmals in der INE-Zeitreihe leben dort mehr als eine halbe Million Menschen mit spanischer Staatsbürgerschaft. Zum gleichen Stichtag im Jahr 2009 waren es lediglich 60.376.
Das Enkelgesetz
Der Anstieg der PERE-Zahlen in den Jahren 2023 und 2024 ist auch auf das Demokratische Gedächtnisgesetz zurückzuführen, im Ausland auch bekannt als “Enkelgesetz”. In den ersten beiden Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes haben mehr als 275.000 im Ausland lebende Personen die spanische Staatsbürgerschaft erlangt, vor allem Nachkommen von ins Exil gegangenen Spaniern.
Ausländischen Quellen zufolge wurden bis zum 30. November 2024 von den weltweit 577.620 bei spanischen Behörden eingegangenen Anträgen auf spanische Staatsbürgerschaft 275.804 genehmigt.
Das Gesetz hat eine enorme Nachfrage erzeugt, insbesondere bei Argentiniern und Kubanern, aber auch in anderen lateinamerikanischen Ländern. Die Antragsfrist endet offiziell am 21. Oktober 2025. Aufgrund des hohen Bearbeitungsaufkommens an den Konsulaten hat die Regierung jedoch zugesichert, alle fristgerecht und formal korrekt eingereichten Anträge zu bearbeiten.
Die PERE-Statistik basiert auf der statistischen Auswertung des zentralen Registers der im Ausland lebenden spanischen Staatsangehörigen, unabhängig davon, ob sie die spanische Staatsbürgerschaft allein oder zusätzlich zu anderen Staatsbürgerschaften besitzen. Die Neuzugänge umfassen alle möglichen Erwerbsgründe wie Geburt, Einbürgerung, Optionserklärung und Abwanderung aus Spanien.
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