Die Balearen führen neue Tarife für das Aufladen von Elektrofahrzeugen ein

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Das Balearische Energieinstitut (IBE), eine Tochtergesellschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Beschäftigung und Energie, sah sich gezwungen, neue Gebühren einzuführen.

In einem Bericht von gestern wurde die Einführung von Gebühren für Ladedienste für Elektrofahrzeuge im MELIB-Netzwerk (Balearic Islands Electric Mobility) durch die IBE angekündigt.

Dieser Schritt ist eine direkte Reaktion auf die Forderungen der lokalen Behörden nach einem nachhaltigeren System. Sie betonten die dringende Notwendigkeit, die finanzielle Belastung durch die Bereitstellung kostenloser Ladedienste abzumildern und gleichzeitig den Umsatz von geparkten und ladenden Fahrzeugen zu fördern.

Für das Laden an MELIB-Netzstationen, die sich im Besitz der Balearenregierung befinden, wurde eine Gebühr von 0,25 € pro kWh genehmigt. Diese Gebühr deckt zwar nicht vollständig die Energie- und Unterhaltskosten, dürfte aber die steuerliche Belastung der Kommunen deutlich senken.

Um die Konsistenz über verschiedene Ladeinfrastrukturen hinweg zu wahren, hat die IBE außerdem eine Ladepreisspanne von 0,20 € bis 0,30 € pro kWh für andere MELIB-Netzbetreiber empfohlen.

Darüber hinaus hat das Institut eine Nebengebühr eingeführt. Für jede Stunde, die ein Fahrzeug über die ersten vier Stunden des kostenlosen Parkens an einer MELIB-Ladestation hinaus geparkt bleibt, wird eine Gebühr von 3 € erhoben, unabhängig davon, ob der Ladepunkt Eigentümer ist.

Um eine nahtlose Nutzung der Dienste über verschiedene Plattformen hinweg zu fördern, wird eine zusätzliche Interoperabilitätsgebühr von 0,06 EUR pro kWh erhoben. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Gebühren, die auf externen Plattformen durchgeführt werden, den Standard-MELIB-Tarif zuzüglich dieser zusätzlichen Gebühr enthalten. Im Einklang mit den Digitalisierungsbemühungen werden physische MELIB-Karten für die Aktivierung von Ladepunkten zwar 5 € kosten, während sich die Nutzer über eine mobile Anwendung für eine kostenlose digitale Version entscheiden können.

Für die Einführung dieser Gebühren müssen die zuständigen Kommunen lokale Vorschriften veröffentlichen, in denen die Preis- und Nutzungsregeln für die von ihnen ausgewiesenen Ladeflächen festgelegt sind.

In den kommenden Wochen soll an ausgewählten MELIB-Ladepunkten ein Pilotprojekt gestartet werden, um das neue Preissystem zu testen. Sobald die Kommunen ihre jeweiligen Regeln bestätigen, wird die Regelung ausgeweitet. Benutzer des MELIB-Netzwerks werden über diese Aktualisierungen über die in der MELIB-App registrierte E-Mail-Adresse benachrichtigt

Wenn es um die Bezahlung des jetzt nicht mehr kostenlosen Dienstes geht, müssen die Kunden ihre Kredit- oder Debitkarteninformationen im Abschnitt “Karten” der mobilen MELIB-App eingeben.

Bild: caib.es


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