TTouristenwohnungen dürfen in jedem Viertel nicht mehr als 2 % des gesamten Wohnungsbestands ausmachen. Zudem wird angestrebt, dass sie in “bestimmten Gebäuden” untergebracht werden und nicht in Nachbarschaftsgemeinschaften integriert werden. Diese Regelung wird das zentrale Element der neuen kommunalen Vorschrift sein, die an diesem Freitag mit der ersten Zustimmung durch den Gemeinderat ihren “ersten Schritt”…

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