Der Verfassungstag in Spanien ist ein nationaler Feiertag, der jährlich am 6. Dezember begangen wird. Dieser Tag wird durch das königliche Dekret 2964/1983 vom 30. November geregelt und erinnert an das Referendum von 1978, in dem die Spanier mit überwältigender Mehrheit die aktuelle Verfassung annahmen. Die Verfassung wurde am 29. Dezember desselben Jahres im Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Verfassung wurde während der sogenannten Transition verabschiedet, einer Zeit des friedlichen Übergangs von der Franco-Diktatur zu einem demokratischen Staat westeuropäischen Typs. Sie ersetzte die bisherigen spanischen Verfassungsgesetze, die als Franco-Verfassung bekannt waren und eine Sammlung von Gesetzen mit Verfassungsrang bildeten. Deren Vorläufer war die Verfassung der Spanischen Republik vom 9. Dezember 1931.
Die Verfassung des Königreichs Spanien wurde am 31. Oktober 1978 vom spanischen Abgeordnetenhaus und dem Senat angenommen und am 6. Dezember 1978 durch ein Referendum vom spanischen Volk bestätigt. Sieben Politiker, bekannt als die “Väter der Verfassung”, wurden mit der Erarbeitung der neuen demokratischen Verfassung beauftragt, wobei vier von ihnen aus dem ehemaligen franquistischen Regime stammten, darunter auch Manuel Fraga Iribarne, ein früherer Minister unter Franco.
Nach der Unterzeichnung durch König Juan Carlos I. am 27. Dezember 1978 wurde die spanische Verfassung nur zweimal geändert. Die erste Änderung erfolgte am 27. August 1992, als im Zuge der EU-Vertragsratifizierung in Artikel 13 Absatz 2 das Wort “aktives Wahlrecht” durch “aktives und passives Wahlrecht” ersetzt wurde. Die zweite Änderung war die Einführung einer “Schuldenbremse” in Artikel 135 im September 2011.
Bild: Archiv
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