DGT genehmigt neue Verkehrszeichen: Spanien modernisiert seine Straßen für die Zukunft

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DGT genehmigt neue Verkehrszeichen: Spanien modernisiert seine Straßen für die Zukunft
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Spaniens Straßen erhalten ein umfassendes Update! Der Ministerrat hat auf Initiative der Generaldirektion für Verkehr (DGT) die Aktualisierung des amtlichen Katalogs der Verkehrszeichen verabschiedet. Diese wegweisende Maßnahme zielt darauf ab, die Straßenbeschilderung an die rasanten sozialen, technologischen und mobilitätsbezogenen Veränderungen anzupassen, die unser Land in den letzten Jahren erlebt hat. Ziel ist ein einheitlicher, besser verständlicher und kohärenter Katalog für das gesamte Staatsgebiet.

Warum die Aktualisierung jetzt notwendig ist

Die Notwendigkeit einer umfassenden Überarbeitung der Verkehrszeichen war unübersehbar. Neue Mobilitätsformen wie Personal Mobility Vehicles (PMVs) erforderten angepasste Regeln und damit auch neue Schilder. Die DGT reagiert mit dieser Reform auf aktuelle Verkehrssituationen und schafft die Grundlage für eine sicherere und effizientere Infrastruktur.

Was sich konkret ändert: Ein Überblick

Die neue Norm bringt eine Vielzahl von Änderungen mit sich, die über eine bloße Neugestaltung hinausgehen:

  • Neue Schilder: Zur Regulierung neuer Verkehrsträger und zur Bewältigung aktueller Verkehrssituationen werden spezifische, innovative Zeichen eingeführt.
  • Neugestaltung von Piktogrammen: Bestehende Piktogramme werden modernisiert, um deren Verständlichkeit und Wiedererkennungswert zu verbessern. Dies betrifft beispielsweise Zeichen für Bahnübergänge oder Fahrradwege.
  • Verbesserung der Sichtbarkeit: Die Lesbarkeit und Erkennbarkeit bestehender Schilder wird optimiert.
  • Eliminierung veralteter Schilder: Zeichen, die nicht mehr relevant oder durch neuere Vorschriften abgedeckt sind, werden aus dem Katalog entfernt.
  • Fokus auf Nachhaltigkeit und Inklusivität: Die Reform berücksichtigt ökologische Aspekte und fördert eine geschlechtsneutrale, inklusive Bildsprache in der Symbolik. Beispielsweise werden geschlechtsspezifische Konnotationen eliminiert, um alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen anzusprechen.
  • Anpassung der Größen: Die Größen der Schilder werden optimiert, um eine effizientere und nachhaltigere Produktion zu ermöglichen.
  • Erweiterte Informationen: Tankstellenschilder werden um Informationen zu neuen Kraftstoffen erweitert. Detailliertere Parkschilder werden eingeführt, und andere Schilder werden im Zuge der Humanisierung vieler Gemeinden modifiziert.

Diese Aktualisierung ist mehr als nur eine kosmetische Anpassung. Sie stellt sicher, dass das Straßenbeschilderungssystem klare, direkte und allgemein verständliche Botschaften übermittelt. Dies entspricht den Prinzipien eines wirksamen semiotischen Systems, im Einklang mit dem Wiener Übereinkommen über die Straßenbeschilderung.

Inkrafttreten und schrittweise Umsetzung

Der Königliche Erlass tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Die physische Umstellung der Schilder auf Spaniens Straßen wird jedoch schrittweise erfolgen. Es ist wichtig zu beachten, dass die neuen Schilder nicht sofort in die theoretischen Fahrprüfungen aufgenommen werden. Dies soll Fahrschulen genügend Zeit geben, ihre Handbücher zu aktualisieren und zukünftige Fahrer optimal vorzubereiten.

Eine umfassende Reform für mehr Sicherheit und Kohärenz

Diese Reform, die in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Verkehr und nachhaltige Mobilität, Industrie, Tourismus und Verteidigung durchgeführt wurde, überarbeitet Titel IV der allgemeinen Straßenverkehrsordnung. Dieser Titel befasst sich mit vertikaler Beschilderung, Konstruktion und Befeuerung, sowie mit Indizienschildern und Ampeln. Der neue Katalog konsolidiert alle vertikalen Schilder und Straßenmarkierungen in einheitlicher Form, Symbolik und Nomenklatur. Anhang I des Erlasses fasst alle Details zu Form, Farbe, Gestaltung, Bedeutung und Abmessungen visuell und geordnet zusammen.

Zudem können die Ministerien für Inneres und für Verkehr und nachhaltige Mobilität durch gemeinsamen Ministerialerlass flexibel auf zukünftige Bedürfnisse reagieren und Schilder ändern, streichen oder neue hinzufügen. Dies gewährleistet eine dynamische Anpassung des Beschilderungssystems an die sich ständig weiterentwickelnden Anforderungen.

Zeichen S-70:

Es zeigt das Zusammentreffen einer Fahrspur auf der Straße an und warnt den Fahrer vor einer Verringerung der Anzahl der Fahrspuren.

S 70
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Zeichen P-35:

Ein Warnzeichen, das auf eine geflochtene Fahrspur hinweist, auf der die Fahrspuren die Richtung ändern.

P 35
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Zeichen S-14:

Ein Hinweisschild, das über das Vorhandensein von Unterführungen oder Überführungen für Fußgänger informiert.

S 14
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Zeichen P-24:

Gefahrenzeichen, das auf das Vorhandensein von Tieren in freier Wildbahn hinweist.

P 24
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Schild P-21a:

Warnschild für Schulzonen.

P 21a
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Zeichen P-21b:

Warnschild für einen Bereich, der von älteren Menschen frequentiert wird.

P 21b
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Zeichen P-8:

Annäherungsschild zu einem barrierefreien Bahnübergang

P 8
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Schild R-118:

Verbot des Zugangs zu persönlichen Mobilitätsfahrzeugen. (Es ist ein neues Signal und betrifft alle PMVs und nicht nur Roller.)

R 118
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R-120 Zeichen:

Die Einfahrt in Fahrzeuge, die aufgrund von Umweltplaketten oder anderen Umweltkriterien verboten sind. Verbot des Zugangs zu Fahrzeugen auf der Grundlage ihres Umweltzeichens oder anderer festgelegter Umweltkriterien. Die Bedingungen werden auf einer ergänzenden Tafel S-860 oder auf einem Schild, in dem das Zeichen enthalten ist, angegeben, gegebenenfalls unter Bezugnahme auf die Klassifizierung jedes Fahrzeugs nach seinem Umweltzeichen, wie es in den Vorschriften festgelegt ist.

R 120
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Zeichen S-1c:

Autobahn 2+1. Es deutet auf das Prinzip einer 2+1-Straße hin, d.h. einer Straße, die aus drei Fahrspuren besteht und den Verkehr in beide Richtungen zulässt. Die mittlere Fahrspur soll Überholmanöver erleichtern und ist abwechselnd in der einen und der anderen Fahrtrichtung reserviert. Dieses Schild kann auch auf die Abzweigung einer Kreuzung hinweisen, die zu einer Straße 2+1 führt.

S 1c
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Schild S-47:

Koexistenzzone. Er bezeichnet einen Verkehrsbereich, der in erster Linie für Fußgänger bestimmt ist und in dem folgende besondere Verkehrsregeln gelten: Die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen muss 20 km/h betragen; Der Verkehr wird zwischen Fahrzeugen, Radfahrern und Fußgängern aufgeteilt; Fußgänger haben Vorrang, sie können die gesamte Verkehrsfläche nutzen und daher sind Fußgängerüberwege nicht ausgeschildert; und gegebenenfalls PMV können in beide Richtungen zirkulieren, sofern die zuständige Behörde nichts anderes festlegt; Fahrzeuge dürfen nur an Orten abgestellt werden, die durch Schilder oder Markierungen gekennzeichnet sind; Spiele und Sport sind nicht gestattet.

S 47
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Zeichen S-51 b:

Fahrspur für Fahrzeuge mit hoher Auslastung reserviert. Er bezeichnet eine oder mehrere Fahrspuren, die ausschließlich für den Verkehr von Fahrzeugen mit hoher Auslastung bestimmt sind. Das Bild zeigt die Anzahl der Personen, ab denen eine hohe Auslastung in Betracht kommt, die jeweils vom zuständigen Leitungsorgan bestimmt wird. Ist die Fahrspur(en) nicht nur für HOV, sondern auch für einen oder mehrere andere Fahrzeugtypen reserviert, können die entsprechenden Bilder auf die gleiche Weise wie auf dem Schild S-51a kombiniert werden.

S 51b
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Zeichen S-63b:

Forking auf dreispurigen Fahrbahnen. Sie zeigt an, dass es auf einer Fahrbahn mit drei Fahrspuren in gleicher Richtung eine Gabelung auf der mittleren Fahrspur geben wird, die eine Richtungsänderung der vier resultierenden Fahrspuren, zwei nach links und zwei nach rechts, bedeutet. (Es ähnelt einer ganzen Reihe von Schildern – von der S-60 bis zur S-63 –, die versuchen, besser darüber zu informieren, wie sich die Weggabelungen befinden, damit die Fahrer im Voraus auf die für ihr Ziel am besten geeignete Spur gelangen können).

S 63b
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Zeichen S-105 (a-f):

Gibt den Standort einer Zapfsäule oder Tankstelle an, einschließlich LPG (S-105 c), elektrischer Aufladung (S-105e) oder mehrerer Kraftstoffpumpen (S-105b, S-105d oder S-105f).

S 105
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Schild S-940:

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Spanien. Er gibt die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen in den verschiedenen Straßentypen und in städtischen Gebieten in Spanien an.

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S-991G-Zeichen:

Geschwindigkeitsregelung mit Hilfe von Luftfahrzeugen. Er weist auf das mögliche Vorhandensein von Geschwindigkeitskontrollen aus der Luft, wie z. B. Hubschrauber oder Drohne, in dem Abschnitt hin. Beziehen sich diese Kontrollen auf einen bestimmten Fahrzeugtyp, so darf das Zeichen nur das Piktogramm enthalten, das diesem Fahrzeug entspricht.

S 991 G
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