Einkaufstaschen ihrem Schicksal überlassen in Autositzen zu lassen, ist eine gängige Praxis. Die Eile oder einfach die Vernachlässigung lassen es oft passieren. Nicht jeder ist sich jedoch bewusst, dass dies zu erheblichen Geldstrafen führen kann. Der Transport von losen Gegenständen im Fahrzeug kann eine Gefahr für die Insassen des Fahrzeugs und für andere Benutzer der Straße darstellen, auf der es verkehrt.
Die Generaldirektion für Verkehr nennt als Gründe für Wirtschaftssanktionen folgende Umstände:
-Lose Pakete: Die Strafe kann 200 Euro betragen, wenn die Pakete nicht gesichert werden. Dies spiegelt sich in Artikel 14 der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung (RGC) wider, der besagt, dass die in einem Fahrzeug transportierte Ladung nicht ” ganz oder teilweise fallen oder sich gefährlich bewegen darf”.
– Beeinträchtigung der Stabilität: Es ist auch eine Annahme, die in Artikel 14 des RGC enthalten ist, die ausdrücklich besagt, dass die Ladung “die Stabilität des Fahrzeugs nicht beeinträchtigen” darf, da sie sonst zu einer weiteren Geldstrafe von 200 Euro führen kann.
Sichern Sie also deshalb ihre Einkäufe immer am besten im Kofferraum um solche Strafen zu vermeiden.
Bild: Copyright: serezniy
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