Der Wahltermin für die vorgezogene Bundestagswahl in Deutschland steht fest: Am 23. Februar 2025 dürfen die Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben. Dieser Neuwahlprozess wurde durch den Verlust der Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember 2023 angestoßen.
Teilnahme an der Bundestagswahl für Deutsche im Ausland
Alle Deutschen ab 18 Jahren, die sich im Ausland befinden – sei es im Urlaub oder als Auswanderer – haben das Recht, an der Wahl teilzunehmen. Angesichts der verkürzten Fristen für die Beantragung der Briefwahl ist es wichtig, schnell zu handeln. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, die Anträge umgehend zu stellen, um sicherzustellen, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig ankommen.
Briefwahl für Urlauber und Auswanderer
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten, können die Briefwahl formlos beantragen. Für alle Bürger mit Wohnsitz in Deutschland erfolgt die Eintragung automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Stadt oder Gemeinde. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Meldeadresse und können den Wahlscheinantrag direkt auf der Rückseite ausfüllen und zurücksenden.
Falls Sie sich bereits im Ausland befinden, bevor die Wahlbenachrichtigung eintrifft, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Wohnsitzgemeinde in Deutschland aufnehmen.
Antragsverfahren für die Briefwahl
Der Antrag auf Briefwahl kann auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden. Dazu sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnanschrift anzugeben. Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, können ebenfalls per Briefwahl teilnehmen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Gruppen für Auswanderer ohne Wohnsitz in Deutschland
- Gruppe 1: Deutsche, die nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Sie nutzen das Formular „Fall 1: frühere Wohnung oder früherer Aufenthalt in Deutschland“.
- Gruppe 2: Deutsche, die nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres in Deutschland gelebt haben und deren Aufenthalt länger als 25 Jahre zurückliegt. Sie müssen das Formular „Fall 2: Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ ausfüllen und an Eides statt versichern, dass sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut sind.
Fristen und wichtige Termine
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sollte frühzeitig gestellt werden, da die Briefwahlunterlagen nach dem Eintrag erst ins Ausland und dann zurückgeschickt werden müssen. Die offizielle Frist endet am 2. Februar 2025, 21 Tage vor der Wahl.
Der Antrag gilt gleichzeitig als Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zur Briefwahl. Mit dem Wahlschein werden die Briefwahlunterlagen an die angegebene Adresse gesandt. Diese Unterlagen enthalten den Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, sowie die erforderlichen Umschläge.
Wichtige Hinweise zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein. Es ist entscheidend, dass alle Umschläge ordnungsgemäß zugeklebt und ausreichend frankiert sind. Die Portokosten trägt der Briefwähler selbst.
Fazit
Die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bietet allen Deutschen im Ausland die Möglichkeit, aktiv am politischen Geschehen in Deutschland teilzunehmen. Es ist von größter Wichtigkeit, die erforderlichen Schritte zur Beantragung der Briefwahl rechtzeitig zu unternehmen, um eine erfolgreiche Teilnahme sicherzustellen. Weitere Informationen und alle Anträge sind auf der offiziellen Website der Bundeswahlleiterin verfügbar.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht und informieren Sie sich rechtzeitig, um Ihre Stimme abzugeben!
Foto: ID 300061634 | Bundestagswahl © Torbz | Dreamstime.com
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