Die blaue Parkkarte ist für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität, die aufgrund körperlicher, sensorischer oder Verhaltensprobleme Schwierigkeiten beim konventionellen Reisen und der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel haben, im Alltag unverzichtbar.
In Spanien leiden schätzungsweise 2,6 Millionen Menschen an Mobilitätsproblemen und sind im Besitz dieser Karte, die landesweit gültig ist und auch in der gesamten Europäischen Union verwendet werden kann.
Die derzeitige nationale Reform des Behindertenrechts strebt zudem die Schaffung eines einheitlichen Registers an. Ziel ist es, dass die zuständigen Behörden die korrekte Verwendung der Parkkarte überprüfen und die Gültigkeit der von den öffentlichen Verwaltungen ausgestellten Bescheinigungen einsehen können.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Parkausweis für Menschen mit Behinderung nicht dauerhaft ist; er muss regelmäßig erneuert werden, auch wenn die Person mit eingeschränkter Mobilität ihn dauerhaft benötigt. Die maximale Gültigkeitsdauer dieser Karte beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Erneuerung obligatorisch. Andernfalls verliert die Karte ihre Gültigkeit, und Personen, die sie nutzen, riskieren eine Geldstrafe, wenn sie auf reservierten Parkplätzen parken.
Wo und wie Sie Ihre Parkkarte erneuern können
In Spanien sind die autonomen Gemeinschaften zwar für die Anpassung an die nationale Gesetzgebung zuständig, jedoch obliegt die Festlegung der Vorschriften zur Regelung der Verwendung des Parkausweises den lokalen Gebietskörperschaften, also den Gemeinden. Daher müssen wir uns an die Rathäuser wenden, um die Karte sowohl erstmalig zu beantragen als auch um sie zu erneuern.
Obwohl die genauen Anforderungen von jeder lokalen Einheit abhängen, sind im Allgemeinen folgende Unterlagen zur Erneuerung der Parkkarte erforderlich:
- Eine gültige Parkkarte.
- Zwei Passfotos des Karteninhabers.
- Eine Kopie des Behindertenausweises.
- Eine Kopie des Personalausweises.
- Eine Kopie des Führerscheins.
Die letzten drei Dokumente sind nur erforderlich, wenn sich seit der letzten Kartenerneuerung Änderungen ergeben haben, das heißt, wenn wir unseren Führerschein oder Personalausweis erneuert haben oder wenn sich der Behindertenausweis in den letzten fünf Jahren geändert hat oder abgelaufen ist.
Es ist jedoch ratsam, vorab beim Rathaus nach den notwendigen Unterlagen und Anforderungen zu fragen. Gleiches gilt, wenn wir die Karte verloren haben, sie gestohlen wurde oder beschädigt ist. In diesen Fällen müssen wir ebenfalls die Karte unter den gleichen Bedingungen erneuern oder neu beantragen.
Was sind die Vorteile der Karte?
Jede Stadtverwaltung kann zusätzliche Leistungen festlegen, daher ist es ratsam, sich darüber zu informieren.
- Unbegrenztes Parken auf den dafür reservierten Plätzen (in der Regel durch ein Schild oder eine Zeichnung eines Rollstuhls gekennzeichnet).
- Zugang zu Bereichen, die für den Verkehr gesperrt sind, sowie die Möglichkeit, in Bereichen, die für das Be- und Entladen reserviert sind, kurzfristig zu parken oder anzuhalten.
- Bestimmte Ermäßigungen oder Gebührenbefreiungen, die an verschiedenen Orten festgelegt werden. Eine der häufigsten Erleichterungen ist die Befreiung von der Steuer für mechanische Triebfahrzeuge (Impuesto de Circulación).
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