Der Oberste Gerichtshof von Madrid (TSJM) hat die Umweltzonen (LEZ) der Hauptstadt für ungültig erklärt. Die Teile der Verordnung über nachhaltige Mobilität, die sich auf die verkehrsberuhigte Zone der gesamten Gemeinde Madrid beziehen, sowie die Einrichtung der beiden besonderen Umweltschutzzonen (ZBEDPE) Distrito Central und Plaza Elíptica wurden für nichtig erklärt. Die Entscheidung folgt einer Klage…
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