Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Verurteilung der ehemaligen Vorsitzenden der Junts, Laura Borràs, zu viereinhalb Jahren Haft

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Laura Borràs Junts Spanien
Miquel Coll Mola, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Das Oberste Gericht (SC) hat die Verurteilung der ehemaligen Präsidentin der Junts-Partei, Laura Borràs, wegen Urkundenfälschung und Missbrauch öffentlicher Gelder bestätigt. Borràs wurde zu viereinhalb Jahren Haft und dreizehn Jahren Berufsverbot verurteilt, weil sie während ihrer Leitung der Institution der katalanischen Literatur (ILC) zwischen 2013 und 2018 Aufträge splittete, um diese direkt an einen Freund vergeben zu können. Gleichzeitig lehnte das Gericht ihren Antrag auf Amnestie ab.

Borràs argumentierte, die Amnestie müsse ihr gewährt werden, da sie ein “klares Unabhängigkeitsprofil” habe und die Leitung des ILC “im Rahmen einer Regierung mit eindeutiger pro-prozessualer Ausrichtung” ausgeübt habe.

Laut Medienberichten entgegnet der Oberste Gerichtshof, dass “weder das persönliche Profil noch die Ausübung staatlicher Handlungen im von der Beschwerdeführerin geleiteten Verwaltungsbereich die Annahme zulassen, dass das verurteilte Verhalten im Kontext des sogenannten katalanischen Unabhängigkeitsprozesses steht”. Die nachgewiesene Tat betreffe die Manipulation eines Verwaltungsvertrags zur Ermöglichung einer Direktvergabe unter Umgehung der Vorschriften zur Korruptionsprävention sowie zur Gewährleistung von Transparenz und Gleichbehandlung potenzieller Bieter.

Der Oberste Gerichtshof sieht Borràs’ Verhalten durch keinen der Paragraphen des Amnestiegesetzes gedeckt. Das angeführte “stark für die Unabhängigkeit eintretende Profil” sei irrelevant, da das Strafrecht Handlungen und nicht Gesinnungen ahnde. Die nachgewiesene Tat stelle eindeutig eine Straftat dar.


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