Das Ministerium wird diesen Donnerstag mit den Autonomen Gemeinschaften besprechen, wie man die Saison der Atemwegsinfektionen angehen soll. Es werden vier Szenarien vorgeschlagen, mit spezifischen Maßnahmen für jedes einzelne.
Gesundheitspersonal, Patienten und ihre Begleiter sind verpflichtet, in den Wartezimmern von Gesundheitseinrichtungen und in den Notaufnahmen von Krankenhäusern Masken zu tragen, wenn die Übertragungsrate von akuten Atemwegsinfektionen wie Influenza oder Covid-19 hoch ist. Die Autonomen Gemeinschaften werden entscheiden, ob diese Pflicht generell oder nur in bestimmten Einrichtungen aufgrund ihrer “spezifischen Situation und Verwundbarkeit” gilt. Das Gesundheitsministerium schlägt dies in einem Dokument vor, das am Donnerstag mit den Autonomen Gemeinschaften in der Kommission für öffentliche Gesundheit diskutiert wird, um auf die bevorstehende Grippesaison vorbereitet zu sein. Das Ziel ist es, einen erneuten Zusammenbruch in den Gesundheitszentren bei der Ankunft der Viren zu vermeiden.
Das Dokument zielt darauf ab, einheitliche Kriterien zu etablieren, mit denen das Risiko der epidemiologischen Lage jederzeit beurteilt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden können. Es werden vier Szenarien definiert, die sich vorrangig auf Daten des spanischen Überwachungssystems für akute Atemwegsinfektionen (Sivira) stützen, welches die Inzidenz dieser Viren kontinuierlich erfasst. Szenario 0 beschreibt ein “interepidemisches oder basales” Risiko, Szenario 1 eine geringe bis mäßige Übertragbarkeit, Szenario 2 ein hohes und Szenario 3 ein sehr hohes oder gar “pandemisches” Übertragungsausmaß von Atemwegsinfektionen.
Das Dokument schlägt für jedes Szenario Empfehlungen vor, wie etwa die Überwachung der epidemiologischen Lage, die Förderung empfohlener Präventionsmaßnahmen gegen Influenza und Covid-19 sowie Impfempfehlungen für alle Altersgruppen. Sollten die Infektionszahlen steigen und sich das Szenario ändern, werden laut Dokument zusätzliche Maßnahmen ergänzt.
Das Gesundheitsamt empfiehlt auf allen Ebenen für Menschen mit Symptomen die Selbstisolation. Zudem wird bei steigendem Risiko die Maskenpflicht ausgeweitet, sodass sie in mehr Situationen getragen werden muss. Bei geringer Übertragung, wie in Szenario 1, wird der Gebrauch von Gesichtsmasken für medizinisches Personal, Patienten und deren Begleitpersonen in “gefährdeten Bereichen” von Gesundheitseinrichtungen, wie in Chemotherapiebereichen oder Transplantationseinheiten, empfohlen.
In diesem Szenario sollen Personen mit Symptomen ihre sozialen Kontakte minimieren und die vorgeschlagenen Hygienemaßnahmen für die ersten 5 Tage nach Symptombeginn befolgen. Das Dokument spricht sich auch für die Bevorzugung von Heimarbeit aus, wenn Menschen Symptome aufweisen, die mit Atemwegserkrankungen wie Influenza oder Covid-19 übereinstimmen. In Einrichtungen für ältere und behinderte Menschen wird angestrebt, infizierte Mitarbeiter in Bereiche zu versetzen, wo sie keinen direkten Kontakt zu gefährdeten Gruppen haben. Ist dies nicht umsetzbar, wird empfohlen, sie für die ersten 5 Tage nach Symptombeginn freizustellen.
Im Szenario 2, bei dem das Risiko bereits als hoch eingestuft ist, wird Personen, die ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen haben, wie zum Beispiel ältere Menschen oder chronisch Kranke, empfohlen, die Nutzung von Masken in Innenräumen wie Supermärkten, Geschäften, öffentlichen Verkehrsmitteln, sowie in Kinos, Theatern, Konzertsälen, Fitnessstudios, Tanzsälen und bei großen Outdoor-Veranstaltungen zu erweitern. Zudem wird die dauerhafte Verwendung von Gesichtsmasken für alle Mitarbeiter in Einrichtungen für ältere und gefährdete Personen empfohlen, allerdings nicht für Patienten und Bewohner, wobei die Verpflichtung je nach der Situation der jeweiligen Einrichtung individuell beurteilt wird.
Wenn das Risiko hoch ist, können Besuche in Pflegeheimen eingeschränkt werden, obwohl das Gesundheitsministerium empfiehlt, die “emotionalen Auswirkungen” solcher Maßnahmen auf besonders gefährdete Personen zu bewerten und die Beschränkungen in diesen Fällen zu minimieren.
“Außergewöhnliche Maßnahmen”
Im letztgenannten Szenario, bei dem die Übertragung akuter Atemwegsinfektionen bereits als sehr hoch bewertet wird, intensiviert sich die Koordination zwischen den autonomen Gemeinschaften durch außerordentliche Sitzungen des interterritorialen Gesundheitsrats. Zudem ermöglicht das Dokument die Einführung “zusätzlicher und außergewöhnlicher Maßnahmen” zur Kontrolle der Lage.
Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Koordination zwischen den verschiedenen autonomen Gemeinschaften und Städten sicherzustellen, selbst wenn diese Maßnahmen später in unterschiedlichen Szenarien umgesetzt werden. Zudem wird in dem Dokument vorgeschlagen, dass jede Region zusätzliche Maßnahmen ergreifen darf, die sie für notwendig erachtet.
Zusätzlich zu Sivira nutzen Experten weitere Indikatoren für die Risikobewertung, wie etwa die Erfassung temporärer Arbeitsunfähigkeiten aufgrund von Atemwegsinfektionen, also Krankenstände wegen Influenza oder Covid-19, das Tägliche Sterblichkeitsüberwachungssystem (MoMo) sowie die Auslastung von Krankenhausbetten und Intensivstationen (ICU).
Pläne, um die Anwesenheit sicherzustellen
Das Dokument hebt hervor, dass die Notfallpläne der Einrichtungen überprüft werden müssen, um ihre Kapazität zur Versorgung unter allen Umständen sowie die Vorräte an persönlicher Schutzausrüstung zu gewährleisten. Diese Protokolle sollten Kontinuitätspläne beinhalten, die sowohl den Ausfall von medizinischem als auch von nicht-medizinischem Personal als auch einen Anstieg von Atemwegserkrankungen, die eine Umstrukturierung der Dienstleistungen notwendig machen, berücksichtigen.
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Bild: Archiv
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