In Spanien ist der Besitz von Waffen zu Hause verboten, es sei denn, man besitzt die erforderliche Genehmigung, die nur unter speziellen Bedingungen erteilt wird. Zudem existieren gesetzliche Bestimmungen für die sichere Aufbewahrung von Waffen im Haus. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann straf- oder verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Jedoch, wenn Sie Jäger oder Schütze sind und beispielsweise Mitglied eines Schützenvereins, könnten Sie eine Lizenz für den Waffenbesitz zu Hause haben. Sollten Hausbesetzer eindringen, ist es wichtig, umgehend die Guardia Civil zu kontaktieren.
Die Besetzung eines unbewohnten Hauses wird als geringfügiges Delikt der Immobilienusurpation angesehen, das nach Artikel 245 des Strafgesetzbuches strafbar ist. Da es sich um eine Usurpation und nicht um Hausfriedensbruch handelt, weil das Haus unbewohnt ist, genießen die Besetzer zunächst einen gewissen Schutz, da der Räumungsprozess sich in der Regel verzögert.
Wenn eine Waffe in einem besetzten Haus vorhanden ist, auch wenn es nicht der Hauptwohnsitz ist, ergeben sich andere Umstände. Zuerst sollte man die Guardia Civil informieren, da man für die Sicherheit der Waffe verantwortlich ist. Die Besetzung des Hauses stellt eine zusätzliche Straftat dar und kann als illegaler Waffenbesitz gemäß Artikel 564 des Strafgesetzbuches gewertet werden.
Des Weiteren könnte die Erklärung gegenüber der Guardia Civil, dass kein alternativer Aufbewahrungsort für die Waffe existiert, die Chancen auf eine gerichtliche Anordnung zur Räumung des Hauses erhöhen. Dies würde der Guardia Civil auch eine “sofortige Genehmigung” erteilen, das Haus zu betreten und die Waffe sicherzustellen.
Foto von Thomas Tucker auf Unsplash
Abonniere unseren Newsletter