Die Gerichte haben seit Inkrafttreten des „Nur ja ist ja“-Gesetzes am 7. Oktober bereits 721 Strafen für Sexualstraftäter reduziert und mindestens 74 wegen dieser Art von Straftaten Verurteilte freigelassen.
Dies spiegelt sich in den offiziellen Daten wider, die der Allgemeine Justizrat ( CGPJ ) von den Provinzgerichten und den Obersten Gerichten der Autonomen Gemeinschaften gesammelt hat.
Es verfügt jedoch nicht über globale Daten zu allen überprüften Strafen, sodass es nicht möglich ist, den Anteil der herabgesetzten Strafen im Vergleich zu denjenigen ohne Strafen zu schätzen. Auch die Revisionen von Urteilen, die von den Strafgerichten (denjenigen, die Sexualverbrechen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis verfolgen) bearbeitet werden, sind in der Berechnung nicht enthalten.
Wie die CGPJ in einer Erklärung mitteilt, werden die Informationen „regelmäßig“ aktualisiert und sind der Öffentlichkeit jederzeit über das Kommunikationsbüro zugänglich.
Insgesamt haben die Landesgerichte bereits 674 Strafminderungen ausgesprochen, die Oberlandesgerichte 37 und der Oberste Gerichtshof 10. Darüber hinaus gibt es zwei Revisionen von Urteilen der Landesgerichte, die nach Berufung eingelegt wurden an das Obergericht der betreffenden Gemeinde, widerrufen.
Bild: Copyright: andranik2018
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