Brüssel eröffnet ein Verfahren gegen Spanien wegen Nichtanwendung des Mindestsatzes von 15 % für multinationale Unternehmen

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Die Europäische Kommission kündigte am Donnerstag an, dass sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einleiten wird, weil das Land die Richtlinie, die den Mindestsatz von 15 Prozent für multinationale Unternehmen vorsieht, nicht umgesetzt hat. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 31. Dezember letzten Jahres Zeit, Brüssel über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie mit dem Inkrafttreten der Richtlinie getroffen haben, die verbindlich ist. Estland, Griechenland, Zypern, Lettland, Litauen, Malta, Polen und Portugal haben sich ebenfalls nicht daran gehalten, wie die EU-Exekutive mitteilte.

Die Kommission erlässt ein Paket von Vertragsverletzungsentscheidungen, da die Mitgliedstaaten nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen wurden. Was die Richtlinie über den Mindestsatz von 15 % betrifft, so hat der Ministerrat sie im vergangenen Dezember gebilligt, aber das Dossier ist eröffnet, weil die Kommission nicht über den unternommenen Schritt informiert wurde, was eine Voraussetzung für den Abschluss des Verfahrens ist.

In diesem Fall hat die Exekutive der Gemeinschaft ein Aufforderungsschreiben an die Mitgliedstaaten gerichtet, die die nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien, deren Umsetzungsfrist vor kurzem abgelaufen ist, nicht mitgeteilt haben. “Dies spiegelt die übliche Politik der Kommission wider, solche Fälle systematisch zu verfolgen”, fügen sie hinzu.

In diesem Paket gibt es 26 Mitgliedstaaten, die noch keine vollständigen Umsetzungsmaßnahmen für 11 EU-Richtlinien in den Bereichen Justiz, Binnenmarkt und KMU, Steuern und Zoll, Gesundheit, Klima, Inneres und Finanzdienstleistungen notifiziert haben. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Aufforderungsschreiben zu antworten und deren Umsetzung abzuschließen, oder die Kommission kann beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.

Darüber hinaus unterstreicht Brüssel die Bedeutung der Richtlinie über den Mindestsatz von 15 % für multinationale Unternehmen. “Diese wichtige Richtlinie bringt mehr Fairness und Stabilität in die EU- und globale Steuerlandschaft, indem sie den Wettlauf nach unten bei den Körperschaftsteuersätzen begrenzt und die Anreize für Unternehmen verringert, ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer zu verlagern”, sagen sie.

Es ist nicht das einzige Dossier

In ihrer Ankündigung nimmt die EU-Kommission auch Dossiers für Spanien auf, weil es die Maßnahmen bei der Umsetzung des EU-Emissionshandelssystems nicht kommuniziert hat: “Die Mitgliedstaaten müssen die vereinbarten Regeln umsetzen, um den EU-Emissionshandel zu stärken und auszuweiten”, heißt es weiter. Gleiches gilt für die Richtlinie über das gemeinsame Ladegerät und die Richtlinie über Anbieter und Käufer von Krediten, die laut Brüssel “die vertragliche Transparenz und den Verbraucherschutz gewährleisten” soll.

Bild: Archiv


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