„Bist du wirklich hetero?“ Gymnasiallehrer in Kastilien und León unter Verdacht: Fragwürdige Schüler-Umfrage löst Ermittlungen aus

222
„Bist du wirklich hetero?“ Gymnasiallehrer in Kastilien und León unter Verdacht: Fragwürdige Schüler-Umfrage löst Ermittlungen aus
Bild: KI

Ermittlungen gegen Lehrer wegen fragwürdiger Sexualitäts-Umfrage

Die Staatsanwaltschaft von Kastilien und León hat Ermittlungen gegen einen Gymnasiallehrer aufgenommen, der 13- und 14-jährige Schüler mit einem Fragebogen zu ihrer sexuellen Orientierung konfrontierte. Ziel der Umfrage sei nach eigenen Angaben gewesen, „Respekt für unterschiedliche Identitäten“ zu fördern – doch die Methode löste massive Proteste von Eltern und Schülern aus.

Anonyme Umfrage entpuppt sich als namentliche Pflicht

Der Lehrer ließ seine Schüler Fragen beantworten wie:

  • „Wann hast du gemerkt, dass du heterosexuell bist?“
  • „Warum reden Heterosexuelle so viel über ihre Partner?“
  • „Woher weißt du, dass du Menschen des anderen Geschlechts magst, wenn du noch nie jemanden des gleichen Geschlechts ausprobiert hast?“

Obwohl die Antworten anonym bleiben sollten, wurden die Schüler schließlich gezwungen, ihre Namen anzugeben. Dies führte zu erheblichen Beschwerden und Forderungen nach Rückgabe der Dokumente.

Bildungsministerium bestätigt Beschwerde

Das Bildungsministerium erhielt bereits im Juni 2025 eine Beschwerde einer Mutter, die sich auf denselben Fragebogen bezog. Der Lehrer sei seit Februar 2025 vom Dienst beurlaubt. Die schulische Inspektion stellte fest, dass weder das Managementteam noch die Beratungsabteilung über die Aktion informiert gewesen seien.

Staatsanwaltschaft prüft Verletzung von Grundrechten

Die Entschließung der Staatsanwaltschaft verweist auf mögliche Verstöße gegen das Grundrecht auf Privatsphäre, das in Artikel 18.1 der spanischen Verfassung sowie im Organgesetz 1/1982 verankert ist. Zudem wird betont, dass Schüler aufgrund des Autoritätsverhältnisses zum Lehrer kaum die Freiheit hatten, die Teilnahme zu verweigern.

Forderungen der Staatsanwaltschaft

Der Generalstaatsanwalt verlangt vom Bildungsministerium:

  • Aufklärung des Vorfalls und genaue Prüfung der Umstände
  • Ermittlung über den Verbleib der Fragebögen
  • Sicherstellung, dass die Dokumente nicht verbreitet wurden
  • Rückgabe der Unterlagen an die Schüler
  • Einleitung möglicher disziplinarischer Maßnahmen

Eltern könnten zudem rechtliche Schritte gegen den Lehrer oder die Verwaltung einleiten, sollte ein Verstoß gegen Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte bestätigt werden.

Folge uns auf WhatsApp für die wichtigsten Nachrichten aus Spanien in Echtzeit.


Du möchtest immer die neuesten Nachrichten aus Spanien?
Abonniere unseren Newsletter