Besorgnis der spanischen Staatsanwaltschaft über Missbrauch des Trans-Gesetzes

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Besorgnis der spanischen Staatsanwaltschaft über Missbrauch des Trans-Gesetzes
Bild: KI

Generalstaatsanwaltschaft warnt vor betrügerischen Geschlechtsänderungen

Die spanische Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrem Jahresbericht 2024 Besorgnis über den Missbrauch des Trans-Gesetzes geäußert. Demnach hätten einige Täter ihr Geschlecht im Standesamt geändert, „mit der klaren Absicht, das Gesetz zu umgehen und weiblichen Opfern zu schaden“.

Mehrere regionale Staatsanwaltschaften meldeten ähnliche Fälle und warnen vor gezielten Betrugsversuchen bei Geschlechtsregistrierungen, die in direktem Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen.

Gesetzliche Grundlage und Einschränkungen

Das spanische Trans-Gesetz regelt, dass eine Änderung des Geschlechts im Standesamt die gerichtlichen Konsequenzen nicht aufhebt, wenn Taten der Gewalt gegen Frauen bereits zuvor begangen wurden. Das bedeutet: Auch wenn ein Täter im Register offiziell zur Frau wird, bleibt er für frühere Straftaten nach dem Gesetz gegen sexistische Gewalt verantwortlich.

Das Gleichstellungsministerium betont, dass es sich nur um vereinzelte Fälle handelt und verweist darauf, dass die Justiz weiterhin Maßnahmen gegen Täter anwenden kann, unabhängig von der Registeränderung.

Kritik der Staatsanwaltschaft

Trotz dieser gesetzlichen Regelung bleibt die Staatsanwaltschaft skeptisch. In Fachkonferenzen zu Gewalt gegen Frauen wurde mehrfach auf die Gefahr hingewiesen, dass Schlupflöcher im Gesetz missbraucht werden könnten.

Besonders kritisch sieht die Behörde den Bereich der Minderjährigen zwischen 14 und 17 Jahren. Hier lägen keine ausreichenden Daten vor, da die Staatsanwaltschaft bei Geschlechtsänderungen bislang nicht eingreift – obwohl nach Ansicht der Behörde eine klare Schutzpflicht gegenüber den Jugendlichen bestehe.

Fazit

Die Debatte zeigt, wie sensibel die Balance zwischen Recht auf geschlechtliche Selbstbestimmung und Schutz vor Gewalt in Spanien bleibt. Während die Politik betont, dass es sich um Randphänomene handelt, fordert die Justiz mehr Kontrollmechanismen, um Missbrauch zu verhindern.

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