Das Institut für Kunststofftechnik in Aimplas hat darauf hingewiesen, dass ab diesem Mittwoch, dem 1. Januar, alle Verpackungen für den Hausgebrauch verpflichtend die Fraktion oder den Behälter angeben müssen, in dem die entsprechenden Verpackungsabfälle deponiert werden. Dies gilt mit Ausnahme von B2B-Verpackungen, die für den Versand von Produkten zwischen Unternehmen verwendet werden.
Diese Regelung ist Teil der Maßnahmen, die mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1055/2022 über Verpackungen und Verpackungsabfälle in Spanien eingeführt wurden. Das Dekret legt fest, welche Informationen bei der Kennzeichnung von Verpackungen obligatorisch und freiwillig sind, sowie die verbotenen Botschaften.
Aimplas betonte, dass Spanien mit diesem Dekret den europäischen Vorgaben zur Regulierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen, die ab 2025 in Kraft treten, voraus ist. Diese neue europäische Verordnung stellt einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Produkten dar, die im Alltag von Millionen Menschen präsent sind.
Die Verordnung, die die Richtlinie 94/62/EG ersetzt, konzentriert sich auf die Reduzierung von Verpackungsabfällen, die Förderung von Wiederverwendung und Wiederbefüllung sowie die Gewährleistung, dass bis 2030 alle Verpackungen recycelbar sind. Damit leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.
Eine der wichtigsten Maßnahmen ab 2025 besteht darin, dass die Verpackung als wiederverwendbar gekennzeichnet werden muss und das Symbol des Pfand-, Rückgabe- und Rücknahmesystems enthalten muss. Dieses System sieht vor, dass der Verbraucher beim Kauf einen kleinen Pfandbetrag hinterlegt, der bei Rückgabe des leeren Behälters im Geschäft zurückerstattet wird. So wird die Verwertung von Verpackungen sichergestellt. Diese Recyclingmethode wird in zwei Jahren auf inländische PET- und Polyethylenbehälter mit einem Volumen von weniger als 3 Litern und für den einmaligen Gebrauch angewendet.
Darüber hinaus erinnerte Aimplas daran, dass eine der zentralen Neuerungen des RD 1055/2022 die Einhaltung individueller oder kollektiver Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung (Siraps oder Scraps) für gewerbliche und industrielle Verpackungen ist.
Die Implementierung dieser Systeme wurde so gestaltet, dass Unternehmen, die verpackte Produkte auf den Markt bringen, die Verantwortung für die Entsorgung der Verpackungsabfälle nach deren Nutzung übernehmen. Die Frist für die Umsetzung dieser Regelung endet am 31. Dezember.
Des Weiteren werden ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Arten von Einweg-Plastikverpackungen verboten. Dazu zählen Verpackungen für frisches, unverarbeitetes Obst und Gemüse, Verpackungen für Lebensmittel und Getränke, die in Kantinen und Restaurants serviert werden, Einzelportionsverpackungen (z. B. Gewürze, Soßen, Sahne, Zucker), kleine Verpackungen von Körperpflegeprodukten sowie sehr leichte Plastiktüten (weniger als fünfzehn Mikrometer).
Zusätzlich müssen Hersteller bis 2030 das Gewicht und Volumen der Verpackungen unter Berücksichtigung von Sicherheit und Funktionalität auf ein Minimum reduzieren.
Die Europäische Kommission hat ebenfalls Maßnahmen zur Einführung eines harmonisierten Gütezeichens und einheitlicher Anforderungen in dieser Verordnung fokussiert. Zudem müssen alle kompostierbaren Verpackungen, mit Ausnahme von Transportverpackungen oder solchen, die Teil eines Pfand- und Rücknahmesystems sind, mit einem Etikett versehen werden, das Piktogramme zur Materialzusammensetzung (kompostierbar oder heimkompostierbar) enthält und optional durch einen QR-Code mit weiteren Informationen ergänzt werden kann.
Ebenso werden Verpackungen mit einem harmonisierten Etikett versehen, das Informationen über den Recyclinganteil und die Materialzusammensetzung, einschließlich des Anteils an biobasiertem Kunststoff, bereitstellt.
Abschließend betonte Aimplas, dass Kunststoffe in vielen Bereichen unverzichtbar sind und zur Konservierung von Lebensmitteln, zur Transportsicherheit und zur Qualitätssicherung von Produkten beitragen. Daher ist es wichtig, dass die Vorschriften klar und transparent sind, von denen alle Akteure in der Kunststoff-Wertschöpfungskette sowie die Endverbraucher profitieren.
Foto von Jan van der Wolf
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