Es kursiert die Legende, Spanien habe mehr Hunde als Kinder. Tatsächlich lässt sich dies jedoch nicht mit Sicherheit sagen, da viele Tierhalter ihre Tiere nicht chippen lassen und diese somit nicht erfasst werden. Hinzu kommt, dass die meisten Tierhalter den Tod ihres Tieres nicht melden, sodass die Statistiken Tausende verstorbener Tiere enthalten. Um die Anzahl der Haustiere im Land besser zu kontrollieren und ihren Schutz zu verbessern, wurden mit dem neuen Gesetz diverse Neuerungen eingeführt.
Vor diesem Hintergrund hat die spanische Regierung alle Katzenhalter offiziell an das Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes (Gesetz 7/2023 vom 28. März zum Schutz der Rechte und des Wohlergehens von Tieren) erinnert. Diese von der Regierung unter Pedro Sánchez vorangetriebene Verordnung führt neue Verpflichtungen ein, deren Nichteinhaltung mit Geldstrafen von bis zu 200.000 Euro geahndet werden kann. Im Zentrum der Maßnahmen steht die verpflichtende Kennzeichnung von Hauskatzen mittels Mikrochip – eine Regelung, die bislang nicht landesweit einheitlich galt.
Ziel des Gesetzes ist es, die Tierschutzstandards in Spanien zu vereinheitlichen und die bestehenden Unterschiede in den Rechtsvorschriften der Autonomen Gemeinschaften zu beseitigen. Somit sind nun alle Katzenhalter, unabhängig von ihrem Wohnort, verpflichtet, ihre Tiere nicht nur impfen, sondern auch mit einem Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Diese Maßnahme ist nicht länger eine Empfehlung oder eine auf bestimmte Tierarten – wie bisher bei Hunden – beschränkte Vorschrift, sondern eine allgemeine gesetzliche Pflicht.
Die Implantation des Mikrochips muss in den ersten Lebensmonaten des Tieres erfolgen. Die Frist beträgt, je nach Auslegung der Verordnung, drei oder sechs Monate. Nach Ablauf dieser Frist macht sich der Halter einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit schuldig.
Das Einsetzen des Mikrochips ist ein einfacher klinischer Eingriff, der in einer zugelassenen Tierarztpraxis durchgeführt werden muss. Der etwa reiskorngroße Chip wird unter die Haut im Nackenbereich implantiert und enthält einen eindeutigen 15-stelligen Code. Dieser Code speichert keine persönlichen Daten, ist aber mit einer offiziellen Datenbank verknüpft, in der die Daten des Halters (Name, Adresse und Telefonnummer) gespeichert sind. Die Registrierung des Mikrochips in dieser Datenbank – ob beim spanischen Netzwerk zur Identifizierung von Heimtieren (REIAC) oder einer vergleichbaren Stelle – ist für die Behörden verpflichtend und unerlässlich, um den Halter im Falle eines Verlustes des Tieres zu identifizieren.
Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift hat schwerwiegende Konsequenzen. Das Tierschutzgesetz stuft das Halten von Katzen ohne Mikrochip als schwere Ordnungswidrigkeit ein und sieht Geldstrafen zwischen 50.001 und 200.000 Euro vor. In diesem Strafrahmen fallen auch andere verbotene Praktiken, wie der Verkauf von Katzen in nicht zugelassenen Geschäften oder die Nichtmeldung des Verlustes eines Tieres innerhalb von 48 Stunden.
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