
In Spanien wird ab dem 1. April 2025 eine neue Steuer auf E-Zigaretten und Zubehör eingeführt. Diese Maßnahme ist Teil einer umfassenden Steuerreform und harmonisiert die Besteuerung von Vaping-Produkten mit der Besteuerung anderer Tabakerzeugnisse. Die Steuerhöhe richtet sich nach der Nikotinkonzentration in den Liquids.
Das am 20. Dezember 2024 verabschiedete Gesetz 7/2024 führt erstmalig eine Steuer auf E-Liquids, Basen und Nikotin-Kits ein – unabhängig vom Nikotingehalt. Ziel dieser Besteuerung ist die Eindämmung des Konsums.
Konkret bedeutet das: Nikotinfreie Liquids oder Liquids mit einem Nikotingehalt von unter 15 mg/ml werden mit 0,15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Milliliter besteuert. Liquids mit mehr als 15 mg/ml Nikotin werden mit 0,20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Milliliter belegt.
Ein Beispiel: Ein 10-Milliliter-Behälter mit 10 mg/ml Nikotin verteuert sich durch die Steuer um 1,50 Euro. Ein Produkt mit 20 mg/ml Nikotin wird um 2 Euro teurer.
Auch nikotinfreie Mischbasen unterliegen der Steuer von 0,15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Milliliter. Für Nikotin-Kits gilt folgende Regelung: Kits mit 18-20 mg/ml werden mit 0,20 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Milliliter besteuert, Kits mit 10 mg/ml mit 0,15 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer pro Milliliter.
Der Konsum von E-Zigaretten ist in Spanien durch das Tabakgesetz geregelt. Dieses Gesetz beschränkt den Verkauf auf Erwachsene und verbietet das Dampfen in öffentlichen Einrichtungen, Gesundheitseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, öffentlichen Verkehrsmitteln und auf Spielplätzen.
Mit der Einführung dieser Steuer folgt Spanien dem Beispiel anderer europäischer Länder, die bereits ähnliche Steuermaßnahmen für Vaping-Produkte eingeführt haben.
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