Spanien erweitert den gesetzlichen Schutz für berufstätige Frauen, die aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Beschwerden im Zusammenhang mit den Wechseljahren nicht arbeiten können. Ab dem 1. Dezember 2026 sollen Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem zweiten Krankheitstag Sozialversicherungsleistungen erhalten – ohne zuvor eine Mindestzahl an Beitragszeiten nachweisen zu müssen. Allerdings gilt die neue Regelung nicht automatisch…
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