Für Mieter in Spanien gelten neue Regeln bei notwendigen Reparaturen in ihrer Wohnung. Reagiert der Vermieter nicht innerhalb einer festgelegten Frist oder lehnt er erforderliche Arbeiten ohne ausreichenden Grund ab, können Mieter unter bestimmten Voraussetzungen selbst Handwerker beauftragen und die entstandenen Kosten mit zukünftigen Mietzahlungen verrechnen. Die Grundlage bildet das königliche Gesetzesdekret 29/2026, das Änderungen…
















