Für Autofahrer in Spanien gelten ab dem 1. Oktober neue Vorschriften beim Überholen von Radfahrern. Der bisher vorgeschriebene seitliche Mindestabstand von 1,5 Metern bleibt bestehen – künftig kommt jedoch eine zusätzliche Geschwindigkeitsvorgabe hinzu. Grundlage ist die mit dem königlichen Dekret 518/2026 beschlossene Reform der allgemeinen Verkehrsordnung. Sie soll insbesondere den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer verbessern. Beim…
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