Wer in Spanien unter erheblichem Nachbarschaftslärm leidet, muss nicht grundsätzlich bis 22 oder 23 Uhr warten, bevor er dagegen vorgehen kann. Eine landesweit geltende Uhrzeit, ab der störender Nachbarschaftslärm automatisch unzulässig wird, gibt es nicht. Darauf weist Roberto Mangas hin, Anwalt und Rechtsberater des Colegio de Administradores de Fincas de Madrid (CAFMadrid). Entscheidend sind vielmehr…











