Die Rückführung unbegleiteter minderjähriger Migranten aus Ceuta nach Marokko bleibt trotz bestehender Familienansprüche ein komplexes Verwaltungsverfahren. Nach geltendem spanischen Recht und einem bilateralen Abkommen zwischen Spanien und Marokko steht das Kindeswohl bei jeder Entscheidung im Mittelpunkt. Derzeit werden in Ceuta rund 1.527 unbegleitete Minderjährige betreut. Bevor eine Rückführung erfolgen kann, müssen mehrere rechtliche und behördliche…











