Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sorgt in Spanien für Aufmerksamkeit: Die Richter in Straßburg haben entschieden, dass spanische Behörden unter außergewöhnlichen Umständen gegen den Willen einer Schwangeren eingreifen dürfen, wenn nach medizinischer Einschätzung erhebliche Risiken für Mutter oder ungeborenes Kind bestehen. Damit erhält die spanische Praxis in einem viel beachteten Fall rechtliche…











