Die geplante außergewöhnliche Regularisierung von Einwanderern in Spanien sorgt für Diskussionen über politische Teilhabe. Tatsächlich bleibt das Wahlrecht klar geregelt: Nationale und regionale Wahlen sind an die spanische Staatsbürgerschaft gebunden. Ausnahmen gelten nur bei Kommunalwahlen und Europawahlen für EU-Bürger. Die Regularisierung selbst verleiht kein Wahlrecht.











