In Spanien sind Überwachungskameras auf Privatgrundstücken grundsätzlich erlaubt, unterliegen jedoch strengen Regeln zur Videoüberwachung und zum Datenschutz. Maßgeblich sind die Vorgaben der Agencia Española de Protección de Datos sowie der Datenschutz-Grundverordnung. Besonders in Wohnanlagen greifen zusätzliche Pflichten nach dem Wohnungseigentumsrecht, die häufig eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfordern. Verstöße können zu Bußgeldern und zur Entfernung der Kameras führen.











