Die Justiz ratifiziert die von der Junta de Andalucía verhängte Maßnahme nicht, da sie nicht auf Kunden, sondern auch auf Arbeitnehmer beschränkt ist.
Die Verwaltungsgerichtskammer des Obersten Gerichtshofs von Andalusien (TSJA) in Granada hat es der Junta de Andalucía abgelehnt, das Dokument zum Betreten von Restaurants, Diskotheken, Tanzlokalen, Partyräumen mit Shows und Bars zu erlassen.
Die Kammer ist der Ansicht, dass die Maßnahme den Erfordernissen der Erforderlichkeit und Eignung, jedoch nicht der Verhältnismäßigkeit entspricht, indem sie von „jeder Person“, die Zugang zum Innenraum hat, einschließlich der Arbeitnehmer des Betriebs, den Pass verlangt.
Dies könne dazu führen, versichert der Gerichtshof, indirekt eine Impfpflicht für Geschäftsleute aufzuerlegen. Daher ihre Ablehnung dieser Maßnahme.
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