Die spanische Regierung hat dem Kongress einen Gesetzentwurf zur Reform des Strafprozessrechts (LeCrim) vorgelegt. Das neue Gesetz soll die Strafverfolgung in Spanien grundlegend verändern: Künftig sollen nicht mehr Untersuchungsrichter, sondern Staatsanwälte die strafrechtlichen Ermittlungen führen. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der populären Anklage durch Bürger oder Organisationen deutlich eingeschränkt. Der Entwurf muss noch vom Parlament ratifiziert…











