Der Verkauf einer Immobilie in Spanien ist oft ein freudiges Ereignis, doch die Freude kann schnell getrübt werden, wenn der Brief vom Finanzamt ins Haus flattert. Viele Eigentümer fragen sich: Gibt es eine legale Formel, um die Steuerlast zu senken oder gar ganz befreit zu werden? Die gute Nachricht ist: Ja, die gibt es. Auch wenn sich die steuerlichen Verpflichtungen nicht gänzlich umgehen lassen, bietet das spanische Gesetz clevere Möglichkeiten, Abgaben zu reduzieren und in bestimmten Fällen sogar komplett zu vermeiden. Wir zeigen Ihnen die entscheidenden Stellschrauben.
Der größte Brocken: Die Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn (IRPF)
Die bedeutendste Steuer beim Hausverkauf ist die Einkommensteuer auf den erzielten Gewinn – also die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem ursprünglichen Anschaffungswert. Doch hier gibt es zahlreiche Ausnahmen und Regelungen, die Ihre Zahlungspflicht erheblich mindern oder aufheben können.
- Für Senioren über 65 Jahre: Der wohl bekannteste Vorteil. Wenn Sie über 65 Jahre alt sind und Ihren Hauptwohnsitz verkaufen, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei. Eine enorme Erleichterung für den Ruhestand.
- Reinvestition in einen neuen Hauptwohnsitz: Planen Sie, den Erlös in ein neues Zuhause zu investieren? Perfekt! Wenn Sie den gesamten Verkaufserlös innerhalb von zwei Jahren (davor oder danach) in den Kauf eines neuen Hauptwohnsitzes reinvestieren, sind Sie vollständig von der Steuer befreit. Bei einer teilweisen Reinvestition entfällt die Steuer anteilig.
- Berufsbedingter Umzug: Zwingt Sie Ihr Job zu einem Umzug von mehr als 100 Kilometern? Auch hier zeigt sich das Finanzamt kulant und ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuererleichterung.
- Schuldenbegleichung (Dación en pago) oder Zwangsvollstreckung: In der schwierigen Situation einer Hypothekenübergabe zur Schuldenbegleichung oder einer Zwangsvollstreckung Ihres Hauptwohnsitzes sind Sie ebenfalls von der Gewinnsteuer befreit.
- Immobilien mit Historie: Für Wohnungen, die vor dem 31. Dezember 1994 erworben wurden, gelten spezielle Reduzierungskoeffizienten. Diese können die Steuerlast senken, wobei der Übertragungswert auf 400.000 Euro begrenzt ist.
Die kommunale Hürde: Die Wertzuwachssteuer (Plusvalía Municipal)
Die Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana (IIVTNU), besser bekannt als kommunale Plusvalía, besteuert die Wertsteigerung des Grundstücks seit Ihrem Kauf. Auch diese Steuer ist kein unumgängliches Schicksal. Es gibt zwei entscheidende Wege, die Zahlung zu vermeiden:
- Kein Gewinn, keine Steuer: Der Grundsatz ist einfach. Wenn Sie nachweisen können, dass der Bodenwert zwischen Kauf und Verkauf nicht gestiegen ist – also kein realer Gewinn erzielt wurde –, entfällt die Steuer. Hierfür sind entsprechende Gutachten oder Nachweise erforderlich.
- Schuldenbegleichung: Ähnlich wie bei der IRPF sind Sie auch von der Plusvalía befreit, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz zur Tilgung einer Hypothekenschuld an die Bank übergeben.
Neu oder Gebraucht? Mehrwertsteuer (IVA) und Grunderwerbsteuer (ITP) im Visier
Diese Steuern betreffen zwar primär den Käufer, sind aber für das Gesamtverständnis des Prozesses wichtig. Beim Erwerb eines Neubaus direkt vom Bauträger fällt die Mehrwertsteuer (IVA) an. Der Standardsatz liegt bei 10 %. Handelt es sich jedoch um eine Sozialwohnung (vivienda de protección oficial), reduziert sich der Satz auf nur 4 %.
Bei der Übertragung einer Gebrauchtimmobilie zwischen Privatpersonen wird die Grunderwerbsteuer (ITP) fällig. Die Höhe variiert je nach autonomer Gemeinschaft, doch es gibt landesweite Vergünstigungen, die den Satz reduzieren können. Ein Abzug von 0,5 % ist in der Regel möglich, wenn der Käufer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Jünger als 36 Jahre ist.
- Eine anerkannte Behinderung von 65 % oder mehr aufweist.
- Teil einer Großfamilie (familia numerosa) oder Einelternfamilie ist.
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