Haustier in der Mietwohnung: Kann der Vermieter in Spanien ein Verbot aussprechen?

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Haustier in der Mietwohnung: Kann der Vermieter in Spanien ein Verbot aussprechen?
Image by lookstudio on Freepik

Die Frage, ob ein Vermieter in Spanien die Haltung von Haustieren in einer Mietwohnung verbieten darf, beschäftigt unzählige Tierfreunde im ganzen Land. Seit dem 15. Dezember 2021 hat sich der rechtliche Status von Tieren grundlegend geändert. Sie gelten nicht mehr als bloße “Sachen”, sondern werden vor dem Gesetz als “fühlende Wesen” anerkannt. Diese bedeutende Änderung warf zahlreiche Fragen auf, insbesondere im Kontext von Mietverhältnissen und bei Trennungen. Doch was bedeutet das konkret für Mieter mit Hund, Katze oder anderen tierischen Begleitern?

Die aktuelle Rechtslage in Spanien: Was Mieter wissen müssen

Während Länder wie das Vereinigte Königreich progressive Schritte unternehmen und Vermietern strenge Auflagen für ein Haustierverbot machen, sieht die Situation in Spanien anders aus. Trotz eines neuen, im März verabschiedeten Tierschutzgesetzes, das im September in Kraft tritt, bleibt eine entscheidende Regelung unangetastet: die Klauseln im Mietvertrag. Das neue Gesetz nimmt keinerlei Bezug auf das Mietrecht, weshalb weiterhin das spanische städtische Pachtgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos, LAU) maßgeblich ist.

Dies führt zu einer für viele Mieter frustrierenden Realität: Obwohl es in Spanien über 13 Millionen registrierte Haustiere gibt, erlauben nur erschreckend wenige 4 % der Mietwohnungen ausdrücklich die Haltung von Tieren. Für Mieter, die ihr Leben mit einem pelzigen Freund teilen, stellt dies eine massive Hürde dar. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich trotz der Fortschritte im Tierschutz die Position der Vermieter nicht geändert hat. Sie haben nach wie vor die Freiheit zu entscheiden, ob sie Haustiere in ihrem Eigentum dulden oder nicht.

Die entscheidende Klausel im Mietvertrag

Die gute Nachricht für Mieter ist jedoch: Ein Verbot ist nur dann rechtlich bindend, wenn es explizit im unterzeichneten Mietvertrag festgehalten ist. Viele Vermieter nutzen vorformulierte Standardverträge, in denen eine solche Klausel oft bereits enthalten ist. Es ist daher unerlässlich, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen. Sollte eine solche Klausel existieren, können Sie versuchen, mit dem Vermieter zu verhandeln und um deren Streichung zu bitten.

Ist im Mietvertrag hingegen nichts über die Haltung von Haustieren festgelegt, hat der Mieter grundsätzlich das Recht, mit seinem Tier in der Wohnung zu leben. Dies gilt selbstverständlich nur, solange das Zusammenleben respektvoll gegenüber den Nachbarn gestaltet wird und die hygienischen Standards in der Wohnung eingehalten werden. Störungen oder mangelnde Sauberkeit können dem Vermieter wiederum Gründe für eine Beschwerde oder im schlimmsten Fall für eine Kündigung liefern. Mieter sollten daher stets auf ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft und die Einhaltung der Hausordnung achten.


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