Angesichts der verheerenden Waldbrände hat die Regionalregierung von Kastilien und León die höchste Warnstufe ausgerufen. Für 37 Gemeinden in den Provinzen León, Zamora und Palencia gilt von diesem Samstag, dem 23. August, bis einschließlich Dienstag, dem 26. August 2025, der “extreme Alarm”. Diese Maßnahme bringt weitreichende Verbote mit sich, um das Entstehen neuer Feuerkatastrophen in den bereits schwer getroffenen Regionen zu verhindern. Die Lage bleibt in der gesamten autonomen Gemeinschaft angespannt.
Drastische Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Brände
In einer heute im Amtsblatt von Kastilien und León (Bocyl) veröffentlichten Resolution begründet die Regierung die drastischen Schritte mit der “extremen Schwere” der aktuellen Waldbrandsituation. Bereits seit dem 11. August 2025 befindet sich die Gemeinschaft in der Einsatzsituation 2b, was die Ernsthaftigkeit der Lage unterstreicht. Der Generaldirektor für Naturerbe und Forstpolitik, José Ángel Arranz, unterzeichnete die Anordnung, die für die gesamte Region, aber insbesondere für die 37 ausgewiesenen Gemeinden gilt.
Für das gesamte Gebiet von Kastilien und León wurden folgende allgemeine Verbote erlassen:
- Feuerverbot: Das Entzünden von Feuer in Wäldern und auf allen Arten von Freiflächen ist strengstens untersagt. Dies schließt auch ausgewiesene Erholungs- und Campingplätze mit ein.
- Grillverbot: Die Nutzung von Grills im Freien, selbst in genehmigten Zonen, ist ausnahmslos verboten.
- Pyrotechnik: Alle Genehmigungen für die Verwendung von pyrotechnischem Material wie Raketen oder Feuerwerkskörpern werden ausgesetzt.
- Maschineneinsatz: Der Einsatz von Maschinen in Waldgebieten und einem 400-Meter-Sicherheitsstreifen darum herum, die Funken, Verpuffungen oder elektrische Schläge erzeugen könnten (z.B. Schweißgeräte, Lötlampe, Trennschleifer), ist untersagt. Ausnahmen gelten nur für dringende Notfallreparaturen an öffentlicher Infrastruktur.
Besondere Einschränkungen für die 37 Hochrisiko-Gemeinden
In den 37 Gemeinden, für die “extremer Alarm” gilt, gehen die Verbote noch weiter. Hier ist zusätzlich Folgendes untersagt:
- Imkerei: Der Einsatz von Rauchgeräten (Smokern) in der Bienenzucht ist im Wald und im umliegenden 400-Meter-Streifen verboten.
- Betretungsverbot: Das Durchqueren der Wälder, sei es zu Fuß oder mit dem Fahrzeug, ist nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur für Anwohner, die zu ihren Grundstücken müssen, für berufliche Tätigkeiten, Notfalleinsätze sowie Überwachungs- und Löscharbeiten.
Die betroffenen Gemeinden sind:
- In der Provinz León: Acebedo, Almanza, Benuza, Boca de Huérgano, Borrenes, Burón, Carucedo, Castrillo de Cabrera, Cea (nur M.U.P. 934 ‘Río Camba’), Encinedo, Igüeña, Lucillo, Molinaseca, Murias de Paredes, Oencia, Palacios del Sil, Páramo del Sil, Peranzanes, Ponferrada, Posada de Valdeón, Priaranza del Bierzo, Puente de Domingo Flórez, Riaño, Santa Colomba de Somoza, Sobrado, Truchas, Valderrueda, Villafranca del Bierzo.
- In der Provinz Palencia: Fresno del Río, Guardo, Mantinos, Velilla del Río Carrión, Villalba de Guardo.
- In der Provinz Zamora: Galende, Porto, San Justo und Trefacio.
Die Resolution tritt am 23. August 2025 um 00:00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 26. August 2025 um 23:59 Uhr. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, höchste Vorsicht walten zu lassen und jeden Verdacht auf ein Feuer sofort über den Notruf 112 zu melden.
Abonniere unseren Newsletter