In einer grundlegenden Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Spaniens (Tribunal Supremo) klargestellt, dass die Installation einer Aufnahmekamera im Türspion eine erhebliche und unverhältnismäßige Verletzung der Privatsphäre von Nachbarn darstellen kann. Das Urteil bestätigt, dass eine solche Überwachung, insbesondere wenn sie aus reiner Bequemlichkeit und nicht aufgrund konkreter Sicherheitsbedrohungen erfolgt, unzulässig ist. Ein Eingriff in die…











