Brüssel verklagt Spanien: EU-Kommission leitet Verfahren wegen BBVA-Sabadell-Übernahme ein

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Spanien im Visier der EU-Kommission: Die Europäische Kommission hat offiziell ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien eingeleitet. Grund ist die umstrittene Intervention der spanischen Regierung beim Übernahmeangebot der BBVA für Sabadell. Diese Entscheidung, die dem Ministerrat zur Genehmigung vorgelegt wurde, wirft ernsthafte Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Recht auf.

Warum Brüssel handelt: Ein Fall von Einmischung ins Bankwesen?

Am 24. Juni gab die spanische Regierung grünes Licht für das Übernahmevorhaben, allerdings nicht ohne zusätzliche, von der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) auferlegte Bedingungen. Eine der weitreichendsten Auflagen: Die Fusion der beiden Banken soll innerhalb von drei Jahren verhindert werden, mit der Option einer Verlängerung auf fünf Jahre.

EU-Quellen betonen vehement, dass eine Verweisung wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen in Bankangelegenheiten an das Kabinett in dieser Form nicht zulässig sei. Es bestehen erhebliche Zweifel am “echten” öffentlichen Interesse, das die Regierung in der Moncloa anführt. Die Gemeinschaftsbehörden sind der festen Überzeugung, dass die spanischen Rechtsvorschriften, die zur Begründung dieser neuen Anforderungen herangezogen werden, gegen grundlegende EU-Vorschriften verstoßen. Hierzu zählen insbesondere die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union.

Spaniens Frist: Zwei Monate zur Klärung der EU-Bedenken

Brüssel hat Spanien nun eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um auf die geäußerten Bedenken zu reagieren. Die Palette der Vorwürfe reicht von einer unzureichenden Umsetzung europäischer Richtlinien bis hin zu tiefgreifenden Zweifeln an der Legitimität des öffentlichen Interesses, das die Einmischung der Regierung in diese wichtige Bankoperation rechtfertigen soll.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Untersuchung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Übernahmeangebot selbst hat. Im Kern des Verfahrens steht die Anpassung der spanischen Rechtsvorschriften an das EU-Recht. Die Kommission erwartet von Spanien, dass es die festgestellten Mängel umgehend behebt. Dies betrifft insbesondere die Eigenkapitalrichtlinie, das Bankenrecht und die Wettbewerbsregeln, die reformiert werden müssen. Ziel ist es, den politischen Ermessensspielraum einzuschränken und sicherzustellen, dass staatliche Eingriffe tatsächlich durch ein gerechtfertigtes Allgemeininteresse untermauert sind.

Vorgeschichte und Warnungen: EZB und CNMC gaben bereits grünes Licht

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Europäische Zentralbank (EZB) keine Einwände gegen den Kauf der Banco Sabadell durch BBVA geäußert. Ihr Fokus lag dabei auf der Solvenz des fusionierten Unternehmens, während die Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht von ihr bewertet wurden. Die CNMC hingegen, die für diesen Aspekt zuständig ist, genehmigte die Übernahme ebenfalls, legte aber Bedingungen fest, um Risiken wie die Reduzierung von Krediten an KMU zu vermeiden.

Noch bevor die Regierung von Pedro Sánchez neue Anforderungen an die Operation stellte, hatte Brüssel bereits Spanien gewarnt. Angesichts der bereits vorliegenden Zustimmungen von EZB und CNMC gebe es “keinen Grund, der die Ablehnung oder Blockierung der Transaktion rechtfertigen könnte.” Zudem bekräftigten die EU-Behörden, dass jegliche Bedingung “außergewöhnlich, verhältnismäßig und aus triftigen Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt” sein muss.


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