
Das Handelsgericht Nr. 2 von Barcelona hat die Klage von Just Eat gegen Glovo wegen unlauteren Wettbewerbs abgewiesen. Das Urteil, das für die gesamte Lieferbranche in Spanien weitreichende Bedeutung hat, bestätigt, dass Glovo im Rahmen des Gesetzes agiert und die Autonomie seiner Lieferfahrer gewährleistet hat.
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