Das Verfassungsgericht Spaniens hat grünes Licht für das umstrittene Amnestiegesetz gegeben. Nach 392 Tagen und intensiven Debatten passierte der Gesetzentwurf am Donnerstag die Prüfung des Gerichts, trotz des Widerstands der konservativen Richter und der Beschwerde der Volkspartei (PP).
Das Amnestiegesetz, dessen endgültige Verabschiedung im Abgeordnetenhaus bereits über ein Jahr zurückliegt, hat nun die letzte gerichtliche Hürde genommen. Die Klage der Volkspartei, die vehement gegen die Regelung argumentiert hatte, fand im Plenum des Verfassungsgerichts keine Mehrheit. Die Abstimmung zeigte eine tiefe Spaltung zwischen den progressiven und konservativen Richtern, die durch die Abwesenheit von zwei Richtern, die sich von der Debatte zurückgezogen hatten, noch verstärkt wurde.
Progressive Mehrheit setzt sich durch
Unter der Führung von Cándido Conde-Pumpido stimmten die sechs progressiven Richter für den von Vizepräsidentin Inmaculada Montalbán vorbereiteten Entwurf. Quellen aus dem Garantiegremium sprachen von einem Ergebnis, das “mit einigen ästhetischen Akzenten” fast unverändert blieb. Auf der anderen Seite positionierten sich die konservativen Richter Enrique Arnaldo, César Tolosa, Concepción Espejel und Ricardo Enríquez gegen den Bericht und kündigten an, abweichende Meinungen zum Urteil zu verfassen.
Weder der progressive Richter Juan Carlos Campo, der sich aufgrund von Bedenken hinsichtlich seiner Unparteilichkeit selbst zurückzog, noch der konservative Richter José María Macías, der vom Plenum aus demselben Grund abgesetzt wurde, nahmen an der entscheidenden Debatte teil.
Intensive Debatten und Ablehnung eines EUGH-Anrufs
Die Billigung des Amnestiegesetzes, die die Berufung der PP weitgehend abweist, erfolgte nach einer einwöchigen Plenardebatte des Garantiegremiums. Bereits zu Beginn der Beratungen am Montag wurde die erste entscheidende Frage behandelt: Die progressive Mehrheit sprach sich entschieden dagegen aus, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anzurufen. Ziel der Konservativen war es gewesen, durch eine solche Anfrage Zweifel an der Vereinbarkeit des Amnestiegesetzes mit europäischem Recht auszuräumen und die Beratungen auszusetzen, bis eine Antwort aus Luxemburg vorliegt. Dieser Plan wurde am Montag vereitelt.
In der Debatte am Dienstag vertrat die progressive Mehrheit die Auffassung, dass die spanische Verfassung Amnestien als abstrakte juristische Figur grundsätzlich zulässt. Die konservativen Richter hingegen argumentierten, dass Amnestien verboten seien, da die Verfassung allgemeine Begnadigungen untersage – auch wenn die Magna Carta dies nicht explizit in ihren Artikeln festlege.
Das Urteil des Verfassungsgerichts markiert einen bedeutenden Moment in der jüngsten politischen Geschichte Spaniens und wird weitreichende Auswirkungen haben.
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