Die Praxis, Kleidung zum Trocknen aus dem Fenster zu hängen, ist in Spanien tief verwurzelt und gehört zum täglichen Stadtbild. Doch in Barcelona sorgt eine alte Verordnung aktuell für hitzige Diskussionen und potenzielle Bußgelder. Was steckt dahinter und welche Konsequenzen drohen den Bewohnern der katalanischen Metropole?
Kontroverse um traditionelle Wäschepraxis in Barcelona
In den letzten Tagen hat eine Debatte in den sozialen Netzwerken Barcelonas für Aufsehen gesorgt. Auslöser war die Nachricht, dass der Stadtrat Barcelonas das Aufhängen von Kleidung an Fenstern und Balkonen, die zur Außenfassade von Wohngebäuden zeigen, unter Strafe stellen könnte. Diese Nachricht sorgte für Empörung unter den Einwohnern, da das Trocknen der Wäsche im Freien eine weitverbreitete und traditionelle Praxis in Spanien ist.
Viele Stadtverwaltungen im ganzen Land haben jedoch bereits Regelungen erlassen, die das Zusammenleben in ihren Gebieten definieren. Oftmals verbieten diese Verordnungen das Aufhängen von Kleidung im Freien, um die Ästhetik des Stadtbildes und die visuelle Harmonie der Gebäude, die zur öffentlichen Straße zeigen, zu wahren. Dies gilt auch für Wohngebäude.
In Barcelona, einer der größten Städte Spaniens und einem Zentrum des Tourismus, ist diese Regelung besonders relevant. Im Gegensatz dazu ist das Aufhängen von Kleidung an Fenstern oder Balkonen, die zu einer Innenfassade, wie zum Beispiel Innenhöfen, zeigen, weiterhin erlaubt.
Kommunale Verordnung und mögliche Bußgelder bis zu 750 Euro
Es ist wichtig zu betonen, dass diese Regelung nicht neu ist. Der Stadtrat von Barcelona hat nicht erst kürzlich begonnen, Bußgelder für das Aufhängen von Kleidung außerhalb von Gebäuden zu verhängen. Tatsächlich ist das Verbot des Wäschetrocknens im Freien bereits in der „Verordnung über die Nutzung öffentlicher Straßen und des öffentlichen Raums in Barcelona“ enthalten. Diese wurde bereits 1998 vom Stadtparlament verabschiedet und trat im Januar 1999 in Kraft.
Artikel 24 dieser kommunalen Verordnung, der sich mit der Reinigung und Instandhaltung von Gebäuden befasst, die an die öffentliche Straße angrenzen, besagt unmissverständlich: „Es ist verboten, Kleidung an den Fassaden hängen zu lassen, die direkt auf die öffentliche Straße zeigen.“ Dies lässt keinen Raum für Zweifel bezüglich des Verbots, Kleidung an Fenstern oder Balkonen aufzuhängen, die direkt zur öffentlichen Straße zeigen.
Unbekannte Regeln und weitreichende Verbote
Obwohl diese Verbote für viele Bewohner unbekannt sein mögen, da es sich um kommunale Verordnungen handelt, die in vielen Fällen als veraltet angesehen werden, regeln dieselben Vorschriften auch das Verbot anderer gängiger Aktivitäten. Dazu gehört beispielsweise das Gießen von Pflanzen oder das Ausschütteln von Kleidung aus einem Haus, das zur öffentlichen Straße blickt. In diesen Fällen ist dies nur nachts zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr erlaubt, und das immer „mit den notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, um keine Unannehmlichkeiten zu verursachen.“
Die Debatte um diese Regeln gewinnt an Fahrt, wenn sie auf Nachrichtenportalen thematisiert wird, insbesondere aufgrund der hohen Bußgelder, die mit Verstößen verbunden sind. Das Aufhängen von Kleidung an einer Außenfassade kann eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro nach sich ziehen. Es ist jedoch zu beachten, dass dies der Höchstbetrag ist. Geringfügige Verstöße können zwischen 30 und 750 Euro liegen. Es wird davon ausgegangen, dass der höhere Betrag nur in Ausnahmefällen oder bei wiederholten Verstößen zur Anwendung kommt.
Dies zeigt, wie eine alte Verordnung in der modernen Stadt Barcelona, einem pulsierenden Touristenziel, immer noch für Diskussionen sorgt und die Grenzen zwischen Tradition, Ästhetik und städtischem Zusammenleben neu definiert.
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