Fünf Schmetterlingsarten wurden nach mehr als drei Jahren intensiver wissenschaftlicher Arbeit und Naturschutzbemühungen in den spanischen Katalog der bedrohten Arten (CEEA) sowie in die Liste der wildlebenden Arten unter besonderem Schutz (LESRPE) aufgenommen, wie die Zerynthia Association in einer offiziellen Erklärung betont.
Am 13. Mai veröffentlichte die BOE die Verordnung des Ministeriums für ökologischen Wandel und demografische Herausforderung, die auch verschiedene Arten von Flora und Fauna, sowohl kontinentale als auch marine, betrifft.
Bislang waren lediglich drei Schmetterlingsarten auf staatlicher Ebene gesetzlich geschützt, was laut Zerynthia eine „historische Unterrepräsentation von Insekten“ in den wichtigsten Naturschutzinstrumenten Spaniens widerspiegelt.
„Dieser Fortschritt markiert einen Wendepunkt in der Anerkennung ihres ökologischen Wertes“, erklärt Yeray Monasterio, Präsident der Organisation.
Unter den nun geschützten Arten befinden sich die Lycaena helle (violetter Mantel) und die Gegenes pumilio (Balearische Geschwindigkeit), die beide als „gefährdet“ eingestuft sind.
Die Lycaena helle hat in Spanien nur eine sehr kleine Population, die sich in den Bergen von León befindet, während die Gegenes pumilio auf Mallorca, wo sich ihre einzige bekannte Population in Spanien befindet, einen dramatischen Rückgang verzeichnet hat.
Zusätzlich wurden drei weitere Schmetterlingsarten in die Liste der wildlebenden Arten unter besonderem Schutz aufgenommen: Agriades glandon zullichi (Sierra Nevada alpin), Pyrgus cinarae (Gewichtsschachbrett) und Pyrgus sidae (gelbes Schachbrett). Diese Arten sind geographisch äußerst begrenzt verbreitet und erfordern dringend eine Verbesserung der wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie die Umsetzung effektiver Erhaltungsmaßnahmen.
Zerynthia, der Befürworter dieses Vorschlags, präsentierte mehrere Kandidaturen basierend auf technischen Daten und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Spezialisten der Organisation. Obwohl diese wissenschaftliche Institution den Schutz, der diesen Arten zugeschrieben wird, positiv bewertet, warnt sie gleichzeitig, dass drei der acht vorgeschlagenen Kandidaten nicht in diese Aktualisierung aufgenommen wurden.
Diese drei nicht berücksichtigten Arten sind Pieris cherianthi (Kapuzinerkresse-Schmetterling), Hipparchia bacchus (Satyr von El Hierro) und Malacosoma laurae, die alle einen stark beeinträchtigten Erhaltungszustand aufweisen. Die ersten beiden Arten sind endemisch auf den Kanarischen Inseln, und ihre Einbeziehung auf staatlicher Ebene erfordert die ausdrückliche Unterstützung der Regierung der Kanarischen Inseln. Zudem wurde der Satyr von El Hierro per Volksabstimmung zum „Schmetterling des Jahres 2025“ gewählt. Malacosoma laurae ist eine Art, die ausschließlich in den Küstensümpfen von Huelva und Cádiz vorkommt.
„Der Ausschluss dieser Arten löst ihre Problematik nicht. Es ist dringend erforderlich, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungen fortzusetzen, um ihren rechtlichen Schutz zu gewährleisten“, warnt Monasterio.
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