Telefongesellschaften in Spanien müssen künftig alle Spam-Anrufe blockieren, die nicht mit einem bestimmten Code gekennzeichnet sind

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Telefongesellschaften in Spanien müssen künftig alle Spam-Anrufe blockieren, die nicht mit einem bestimmten Code gekennzeichnet sind
Bild: KI

Keine unerwarteten oder getarnten Spam-Anrufe mehr: Unternehmen werden verpflichtet, alle kommerziellen Anrufe von einer bestimmten Nummer aus zu tätigen. Diese Regelung ist Teil der neuesten Maßnahmen, die die Koalitionsparteien PSOE und Sumar in das derzeit im Abgeordnetenhaus debattierte Kundendienstgesetz eingebracht haben, welches in den kommenden Monaten verabschiedet werden soll.

Laut dem Verbraucherschutzministerium zielt diese Gesetzesänderung, die durch eine Einigung mit den anderen Fraktionen eingeführt wurde, darauf ab, Spam-Anrufe zu “verhindern”. Unternehmen müssen ihre kommerziellen Anrufe mit einem festgelegten Zahlencode kennzeichnen. Um die Einhaltung dieser Vorschrift zu gewährleisten, sind die Telefongesellschaften verpflichtet, alle Anrufe von Unternehmen zu blockieren, die diesen Code nicht verwenden.

Eine weitere Maßnahme sieht vor, dass alle Verträge, die durch nicht einvernehmliche Telefonanrufe zustande gekommen sind, für nichtig erklärt werden können. Zudem müssen Unternehmen alle zwei Jahre die Zustimmung der Nutzer zum Empfang von Anrufen erneuern. Diese Änderungsanträge werden derzeit mit den anderen Fraktionen im Kongressausschuss verhandelt.

Maßnahmen des künftigen Gesetzes:
Das Kundendienstgesetz wurde vor etwas mehr als einem Jahr an das Unterhaus übermittelt, und seitdem wurden mehrere Änderungen angekündigt. Die jüngste Änderung wurde erst vor einer Woche erzielt, als PSOE und Sumar einen Kompromiss über die Verpflichtung der Unternehmen vereinbarten, ihre Verbraucher darüber zu informieren, wenn ein Abonnement kurz vor der Verlängerung steht. Nach dieser neuen Regelung müssen Plattformen wie Spotify oder Netflix 15 Tage vor Ablauf der Frist die Kunden benachrichtigen, damit diese die Möglichkeit haben, die Verlängerung gegebenenfalls zu widerrufen.

Zusammengefasst zielt der Gesetzentwurf darauf ab, die Benutzererfahrung zu verbessern. Zu den weiteren Maßnahmen gehören eine Begrenzung der Wartezeiten am Telefon auf drei Minuten, das Verbot, dass Unternehmen ausschließlich maschinelle Unterstützung anbieten, sowie eine Verkürzung der Reaktionszeit auf Beschwerden auf 15 Tage. Zudem sind spezielle Dienstleistungen für ältere oder behinderte Menschen vorgesehen. Unternehmen, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht an diese Vorgaben halten, müssen mit Bußgeldern zwischen 150 und 100.000 Euro rechnen, abhängig von der Schwere der Verstöße.

Das Verbrauchergesetz beinhaltet auch Regelungen für Nutzer, die von Vorfällen wie Versorgungsunterbrechungen bei grundlegenden Dienstleistungen (wie Strom, Wasser, Gas oder Internet) betroffen sind. Unternehmen sind verpflichtet, die Ursache für das Problem zu melden und innerhalb von maximal zwei Stunden eine Lösung zu finden. Darüber hinaus darf die Versorgung einer Familie nicht unterbrochen werden, solange ein Antrag auf Wiederherstellung gestellt wird.

Grundsätzlich sind jedoch nur Unternehmen oder Unternehmensgruppen (öffentlich oder privat) betroffen, die bestimmte Kriterien erfüllen: Sie müssen mehr als 250 Mitarbeiter oder einen Umsatz von über 50 Millionen Euro haben. Im Falle der Grundversorgung sind jedoch alle Unternehmen des Sektors betroffen, unabhängig von ihrer Größe.


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