Obwohl oft übersehen, ist der Zustand unserer Windschutzscheibe unerlässlich. Er beeinflusst nicht nur die Sicht, die wir beim Fahren haben, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Sicherheitssysteme (ADAS) in modernen Fahrzeugen.
Was wir häufig nicht bedenken, ist, dass Verkehrsbeamte uns Geldstrafen für den Zustand unserer Windschutzscheibe auferlegen können. In diesem Zusammenhang beziehen sich die meisten von der Generaldirektion Verkehr (DGT) verhängten Bußgelder auf eine eingeschränkte Sicht durch Autoscheiben.
Die verstärkte Überwachung durch die Guardia Civil
Gemäß der Allgemeinen Verkehrsordnung ist festgelegt: „Die verglaste Oberfläche des Fahrzeugs muss jederzeit eine klare Sicht des Fahrers über die gesamte Straße, auf der er sich bewegt, gewährleisten.“ Zudem sind Fahrer verpflichtet, das erforderliche Sichtfeld einzuhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass laut dem Gesetz über die Straßenverkehrssicherheit Situationen, in denen ein Fahrzeug „Mängel aufweist, die eine besonders schwerwiegende Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit darstellen“, wie beispielsweise eine zerbrochene Windschutzscheibe, zur Stilllegung des Fahrzeugs durch die Verkehrssicherheitsbeauftragten führen können.
Konkret gibt es verschiedene Verstöße, die mit einer Geldstrafe von bis zu 200 Euro ohne Punktverlust geahndet werden:
- Fahren mit einer Windschutzscheibe oder anderen Glasscheiben, die die Sicht behindern.
- Fahren mit einer Windschutzscheibe oder Fenstern, die mit Schmutz oder Eis bedeckt sind und die Sicht beeinträchtigen.
- Fahren mit Folien, Aufklebern, Vorhängen oder anderen nicht genehmigten Elementen an den Fenstern, die die Sicht einschränken. Aus diesem Grund muss die TÜV-Plakette in der oberen rechten Ecke der Windschutzscheibe (von innen) und die DGT-Umweltplakette unten rechts angebracht sein.
- Fahren mit einer Handyhalterung, die an der Windschutzscheibe befestigt ist und die Sicht behindert.
- Unsachgemäße Verwendung von getöntem oder laminiertem Glas.
- Verwendung von nicht zugelassenem getöntem oder farbigem Glas.
- Anbringen von getöntem oder farbigem Glas auf den Frontscheiben, es sei denn, es handelt sich um Personen mit Lupus oder anderen Erkrankungen, die die Empfindlichkeit gegenüber Sonnenlicht erhöhen, oder um offizielle Fahrzeuge oder geschützte Benutzer.
Darüber hinaus kann das Fahren mit einem Wischerblatt in schlechtem Zustand zu einer Geldstrafe von 80 Euro führen. Bei starkem Regen kann eine unsachgemäße Bedienung der Scheibenwischer ebenfalls Geldstrafen von bis zu 80 Euro nach sich ziehen.
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