Die “Steueroase” des katalonischen Parlaments

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Steueroasen Liste Spanien

Die Abgeordneten des Parlaments von Katalonien erhalten weiterhin steuerfreie Diäten für Reisen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich zum Parlament gehen oder nicht. Dies steht im Widerspruch zu einer politischen Einigung, die vor zehn Jahren – in der elften Legislaturperiode 2015 – getroffen wurde, um solche Steuerprivilegien abzuschaffen. Laut dem Parlament wurde das Abkommen “schrittweise” umgesetzt, jedoch ist die Reform, die diese Diäten in das feste Gehalt integrieren und damit der Einkommensteuer unterwerfen sollte, noch nicht abgeschlossen.

Im Jahr 2015 verpflichteten sich die regionalen Abgeordneten, ihre Vergütungsstruktur zu reformieren, um die Reisekostenvergütung abzuschaffen und sicherzustellen, dass nur die tatsächlichen Reisekosten erstattet werden. In diesem Zusammenhang erklärte der Präsident des Parlaments, Josep Rull, zu Beginn der laufenden Legislaturperiode, dass eine Änderung dieser Situation angestrebt werde. Dennoch bleibt der Großteil der Diäten weiterhin in Kraft und steuerfrei.

Im Bereich der Transparenz des Parlaments sind Informationen über die erzielte Einigung zu finden. Zehn Jahre nach dem erstmaligen Aufkommen dieses Themas auf der politischen Agenda ist die Reform jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen. Die Abgeordneten erhalten weiterhin Reisekostenzuschüsse oder Repräsentationszulagen – insbesondere Mitglieder des Präsidiums und Abgeordnete der Fraktionen – ohne dass diese auf den festen Teil ihres Gehalts angerechnet werden, was bedeutet, dass sie nicht der Einkommensteuer unterliegen.

Die Tatsache, dass keine Reform zustande gekommen ist, erlaubt es den Abgeordneten weiterhin, diese Freibeträge zu beziehen, ohne Steuern an den Staat zu zahlen, unabhängig davon, ob sie zum Parlament reisen oder im Rahmen ihrer Tätigkeit als gewählte Vertreter durch das Land reisen.

Wie in dem Transparenzdokument des Parlaments, zu dem diese Zeitung Zugang hat, erläutert wird, “wurde die zweite Übergangsbestimmung der Geschäftsordnung der Kammer zur ‘Kürzung der Vergütung der Abgeordneten’ eingehalten”, die festlegt, dass diese einer “schrittweisen und progressiven Kürzung unterzogen werden müssen, die vom Präsidium festgelegt werden muss, um in die Pauschalvergütung einbezogen zu werden”.

Die Abgeordneten erhalten eine Vergütung für die Ausübung ihrer parlamentarischen Funktionen, die je nach Entfernung zwischen ihrem Wohnsitz und dem Parlament variiert. Dieser steuerbefreite Betrag soll “die Kosten decken, die sich aus der Tätigkeit als Abgeordneter ergeben”. Dies ist im Artikel 17.2.b des staatlichen Gesetzes 25/2006 vom 28. November über die Einkommensteuer und die teilweise Änderung der Körperschaftsteuer, der Einkommensteuer für Gebietsfremde und der Vermögenssteuer verankert.

Der Tagessatz für Reisen aus Gemeinden im Landesinneren der Metropolregion Barcelona beträgt 14.264,16 Euro pro Jahr. Liegt die Gemeinde außerhalb des Ballungsraums und bis zu 80 Kilometern entfernt, steigt der Betrag auf 18.545,52 Euro pro Jahr. Für Gemeinden, die zwischen 81 und 190 km von Barcelona entfernt sind, beträgt die Vergütung 19.910,04 Euro pro Jahr. Für Gemeinden, die mehr als 191 km entfernt sind, liegt der Betrag bei 20.078,52 Euro pro Jahr.


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