Die neue Müllsteuer kommt in Spanien an

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Die neue Müllsteuer kommt in Spanien an
Bild: KI

Die Müllsteuer dient der Finanzierung der Müllabfuhr und -entsorgung in den jeweiligen Kommunen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz 7/2022 vom 8. April über Abfälle und kontaminierte Böden für eine Kreislaufwirtschaft. Dieses Gesetz räumt den Gemeinden eine Frist von drei Jahren ein, um eine Gebührenhöhe festzulegen, die die Kosten für Sammlung, Transport, Behandlung, Deponieinstandhaltung und Informationskampagnen deckt.

Diese Gesetzgebung steht im Einklang mit den Vorgaben der Europäischen Union. Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsagenda fordert die EU von den Mitgliedstaaten, bis 2025 eine Wiederverwendungs- und Recyclingquote von 55 % zu erreichen. Dieser Anteil soll bis 2035 auf 65 % ansteigen. Die Frist für die Festlegung der kommunalen Gebührenhöhe endet grundsätzlich am 8. April 2025. Wann sich dies jedoch finanziell für die Bürgerinnen und Bürger auswirkt, hängt vom Zeitplan der jeweiligen Gemeinde ab.

Welche Gemeinden sind von der Müllsteuer betroffen?

Das Gesetz schreibt vor, dass alle Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern die Müllsteuer einführen müssen. Einige dieser Gemeinden werden eine neue, von der Grundsteuer (IBI) unabhängige Steuer einführen müssen. Andere müssen prüfen, ob ihre bestehenden Tarife die tatsächlichen Kosten der Abfallwirtschaft decken. Ist dies nicht der Fall, sind die Gemeinden verpflichtet, ihre Tarife anzupassen, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen.

Ein im Dezember 2024 veröffentlichter Bericht der Verbraucherorganisation OCU zeigte auf, dass in den meisten spanischen Städten trotz vergleichbarer Aufgaben erhebliche Unterschiede bei der Höhe der Müllsteuer bestehen. Die Gebührenhöhe ist meist variabel und richtet sich nach Kriterien wie dem Katasterwert, der Straßenkategorie oder der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen.

Derzeit gibt es drei Städte – Badajoz, Las Palmas de Gran Canaria und Málaga –, die noch keine spezifische Müllsteuer erheben. In den übrigen Kommunen wird sie zwar erhoben, doch die Unterschiede sind beträchtlich. So beträgt die jährliche Gebühr beispielsweise in Barcelona, San Sebastián, Gerona, Granada und Pamplona über 140 Euro, während sie in Soria oder Alicante unter 30 Euro liegt.

Wie hoch ist die neue Müllsteuer?

Laut OCU belaufen sich die durchschnittlichen jährlichen Kosten für die Müllgebühr auf 84,64 Euro. Es wird jedoch erwartet, dass die Beträge in der ersten Hälfte des Jahres 2025 steigen. Die genaue Berechnungsmethode hängt von der jeweiligen Gemeinde ab. Manche Städte haben feste Tarife, bei denen alle Haushalte unabhängig vom Abfallaufkommen den gleichen Betrag zahlen. In größeren Städten kann die Gebühr von der Straßenkategorie, dem Katasterwert (gestaffelt) oder dem Wasserverbrauch abhängen.

In Madrid beispielsweise hat der Stadtrat beschlossen, die neue Gebühr nach zwei Kriterien zu berechnen: 81 % der Gebühr richten sich nach dem Katasterwert der Immobilie (fixer Anteil), die restlichen 19 % variieren je nach Stadtteil und dem dort anfallenden Abfallaufkommen.

Wer zahlt die Müllsteuer: Eigentümer oder Mieter?

Das Gesetz über die kommunalen Finanzen (Ley Reguladora de las Haciendas Locales) legt fest, dass Steuerschuldner derjenige ist, der die Dienstleistung der Sammlung, Behandlung und Entsorgung von Siedlungsabfällen in Anspruch nimmt – also in der Regel der Bewohner der Immobilie (Mieter oder Eigentümer). In diesem Zusammenhang warnte der Bürgermeister von Madrid, José Luis Martínez-Almeida, davor, dass viele Eigentümer versuchen könnten, die Kosten auf die Mieter abzuwälzen.

Wann tritt die Müllsteuer in Kraft?

Die Frist für die Kommunen zur Anpassung oder Einführung dieser Steuer endet am 10. April 2025. Der tatsächliche Erhebungsbeginn kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde variieren. In Madrid hat der Stadtrat angekündigt, dass die ersten Gebührenbescheide ab Juli 2025 an die Immobilieneigentümer verschickt werden. In Getafe kündigte der Bürgermeister an, dass die Gebühr jährlich etwa im September erhoben wird.

Der Stadtrat von Alcalá de Henares informierte seine Bürger darüber, dass die Gebühr zusammen mit der Wasserrechnung eingezogen wird. In anderen Gemeinden wie Alcorcón, Fuenlabrada, Torrejón de Ardoz oder Parla ist eine Zahlung in Raten möglich.

In den Gemeinden, die bisher keine Müllsteuer hatten, gelten folgende Starttermine: In Badajoz wird sie am 1. April eingeführt und durchschnittlich 90 Euro pro Jahr betragen; in Las Palmas de Gran Canaria beginnt die Erhebung ab 2026; und in Málaga wird sie voraussichtlich ab September 2025 erhoben.


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