Seit 2024 gilt ein königlicher Erlass, der die Haltung von Hühnern für den Eigenbedarf regelt. Fehlt die vorgeschriebene Registrierung, drohen Geldstrafen zwischen 600 und 3.000 Euro.
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Seit 2024 gilt ein königlicher Erlass, der die Haltung von Hühnern für den Eigenbedarf regelt. Fehlt die vorgeschriebene Registrierung, drohen Geldstrafen zwischen 600 und 3.000 Euro.