So registrieren Sie Hühner in Spanien für den Eigenverbrauch und vermeiden Bußgelder von bis zu 3.000 Euro

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Hühner in Spanien
Bild: KI

Seit 2024 gilt ein königlicher Erlass, der die Haltung von Hühnern für den Eigenbedarf regelt. Fehlt die vorgeschriebene Registrierung, drohen Geldstrafen zwischen 600 und 3.000 Euro.

Das Thema Eier hat in letzter Zeit große Aufmerksamkeit erregt – sei es aufgrund von Lieferengpässen in den USA, der Vogelgrippe oder eben der Registrierungspflicht für privat gehaltene Hühner. Verschiedene Medien berichteten über mögliche Bußgelder bei Nichtbeachtung des Königlichen Dekrets 637/2021 vom 27. Juli. Dieses Dekret legt die Grundregeln für die Verwaltung von Geflügelhaltungen fest und sieht bei fehlerhafter oder fehlender Registrierung Strafen von bis zu 3.000 Euro vor, abhängig von der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.

Die Vorschriften gelten auch für private Geflügelhaltungen zum Eigenbedarf, in denen Truthühner, Enten, Perlhühner, Gänse, Wachteln, Rebhühner, Fasane oder Tauben gehalten werden. Die erhobenen Daten dienen den Autonomen Gemeinschaften unter anderem zur Überwachung und Bekämpfung von Tierseuchen wie der Vogelgrippe.

Registrierung von Hühnern für den Eigenbedarf:

Gemäß Artikel 16 des Königlichen Dekrets 637/2021 müssen alle Geflügelhaltungen, unabhängig von ihrer Zweckbestimmung und Größe, im Allgemeinen Register der Viehzuchtbetriebe (REGA) registriert werden. Hühnerhaltungen für den Eigenbedarf sind solche, deren Eier oder Fleisch nicht vermarktet, sondern ausschließlich privat konsumiert werden. Als Eigenbedarf gilt eine Haltung von maximal 30 Hühnern.

Zur Registrierung ist die Benennung eines Referenztierarztes erforderlich. Die Registrierung erfolgt über die jeweilige Autonome Gemeinschaft, meist über ein Online-Formular. Angaben zur Anzahl der Vögel jeder Art und zur Haltungsform (Stall- oder Freilandhaltung) sind obligatorisch. Alternativ kann die Registrierung auch über die persönlichen Aufzeichnungen der REGA, einer Institution des Integralen Systems zur Rückverfolgbarkeit von Tieren (SITRAN) des Landwirtschaftsministeriums, erfolgen.

Bußgelder und Strafen bei Nichtregistrierung:

Seit dem 1. Januar 2024 ist die Registrierung verpflichtend. Eine fehlende Registrierung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Sofern sie nicht vorsätzlich oder wiederholt begangen wird, folgt gemäß Artikel 83 des Tiergesundheitsgesetzes lediglich eine Verwarnung ohne Bußgeld. Auch unvollständige, fehlerhafte oder nicht fristgerechte Registrierungen gelten als Ordnungswidrigkeit.

Weitere Verstöße, die mit Bußgeldern geahndet werden, sind chirurgische Eingriffe ohne medizinische Indikation sowie die Nichteinhaltung der Mindeststandards für Hygiene und Tierschutz. Eine artgerechte Haltung, zum Beispiel die Bereitstellung von Wasser und geeignetem Einstreu wie Sägemehl oder Stroh, ist gemäß Artikel 333bis des Zivilgesetzbuches vorgeschrieben.

Bislang wurde laut Maldita.es noch kein Bußgeld wegen fehlender Registrierung verhängt. Dennoch ist eine korrekte Meldung an die zuständige Autonome Gemeinschaft wichtig, um die Gesundheitssicherheit zu gewährleisten und die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern.


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