Spanien bestätigt monatliche Rente von 564 Euro für Hausfrauen ab 2025

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Rente Spanien Hausfrauen
Bild: KI

Nach Jahren der Benachteiligung durch das Rentensystem erhalten Millionen von Frauen in Spanien, die sich zeitlebens um Haushalt und Familie gekümmert haben, ohne jemals offiziell erwerbstätig gewesen zu sein, endlich eine staatliche Unterstützung: eine beitragsunabhängige Leistung von 564,70 Euro monatlich ab 2025.

Diese Leistung, bekannt als pensión no contributiva, ist keine Rente im herkömmlichen Sinne, sondern richtet sich an Personen, die im Laufe ihres Lebens nicht ausreichend verdient oder in die Sozialversicherung eingezahlt haben. Für viele über 65-Jährige stellt sie eine wichtige finanzielle Hilfe dar.

Warum Hausfrauen nun eine Unterstützung erhalten

Im Gegensatz zu Frauen in formellen Beschäftigungsverhältnissen haben viele Spanierinnen ihr Leben der Kindererziehung und Haushaltsführung gewidmet – einer unverzichtbaren, jedoch unbezahlten Tätigkeit. Mit Erreichen des Rentenalters standen sie ohne eigene Rente, ohne soziales Sicherheitsnetz und ohne Anerkennung da.

Hier setzt die neue Leistung an. Sie bietet eine jährliche Unterstützung von 7.905,80 Euro, ausgezahlt in 14 Raten – 564,70 Euro monatlich plus zwei Sonderzahlungen im Juli und Dezember, analog zu vielen Beamtenpensionen.

Obwohl die finanzielle Unterstützung willkommen ist, wird sie nicht automatisch gewährt und steht nicht jedermann zu.

Wer ist berechtigt?

Um die Leistung im Jahr 2025 zu erhalten, müssen Antragstellerinnen drei zentrale Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen mindestens 65 Jahre alt sein.
  • Sie müssen mindestens 10 Jahre in Spanien gelebt haben, davon mindestens 2 Jahre ununterbrochen unmittelbar vor der Antragstellung.
  • Ihr Jahreseinkommen darf 7.905,80 Euro nicht überschreiten (bei Alleinstehenden).

Bei Antragstellerinnen, die in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, wird das Haushaltseinkommen berücksichtigt. Die Einkommensgrenzen staffeln sich wie folgt:

  • Zwei-Personen-Haushalt: 13.439,86 €
  • Drei-Personen-Haushalt: 18.973,92 €
  • Vier-Personen-Haushalt: 24.507,98 €

Leben Antragstellerinnen mit nahen Angehörigen zusammen (Ehepartner, Eltern oder Kinder), erhöhen sich die Einkommensgrenzen deutlich:

  • Zwei Personen: 33.599,65 €
  • Drei Personen: 47.434,80 €
  • Vier Personen: 61.269,95 €

Somit können auch Frauen, die mit erwachsenen Kindern zusammenleben, anspruchsberechtigt sein.

Antragstellung für die “Hausfrauen”- oder “Hausmänner”-Leistung

Das Antragsverfahren variiert je nach Wohnort. In den meisten Regionen wird das Programm von den autonomen Gemeinschaften verwaltet, in Ceuta und Melilla hingegen vom IMSERSO (Institut für ältere Menschen und soziale Dienste).

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • Personalausweis (DNI oder NIE)
  • Nachweis über den Aufenthalt in Spanien
  • Erklärung zum persönlichen und familiären Einkommen
  • Weitere Dokumente, die von der jeweiligen Region gefordert werden können

Nach Einreichung der Unterlagen prüfen die Behörden den Antrag. Bei Genehmigung wird die Leistung monatlich ausgezahlt, rückwirkend zum Antragsdatum. Ein frühzeitiges Einreichen des Antrags ist daher ratsam.

Wichtiger Hinweis: Nicht mit anderen Rentenleistungen kombinierbar

Diese Leistung ist nicht mit anderen beitragsabhängigen Renten wie Alters- oder Invalidenrente kombinierbar. Auch der Bezug anderer staatlicher Leistungen aus demselben Topf schließt den Anspruch aus.

Beziehen Sie bereits eine Rente oder andere Unterstützungsleistung, sollten Sie vor der Antragstellung die genauen Bedingungen prüfen.

Fazit

Die Leistung ist zwar kein Vermögen und ermöglicht keinen luxuriösen Lebensstil, aber für Tausende älterer Frauen in Spanien stellt die monatliche Unterstützung von 564 Euro eine wichtige finanzielle Hilfe dar.


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