Valencianische Gemeinschaft: Fallstrick bei Wohnungskauf – Unübertragbare Touristenlizenzen

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Der Hauptpartner von Idealista bereitet seinen Verkauf für das Doppelte dessen vor was er für das Spanische Portal bezahlt hat

Werbliche Aussagen beim Hausverkauf, die eine Touristenlizenz als großen Vorteil oder perfekte Investitionsmöglichkeit anpreisen, sind irreführend. Denn seit letztem Jahr sind diese Lizenzen nicht mehr übertragbar.

Im August 2024 verabschiedete die Regionalregierung Valencia (Generalitat Valenciana) das Dekret 9/2024 zur Änderung der Vorschriften für die touristische Nutzung von Wohnungen. Dieses Dekret, initiiert von der damaligen Tourismusministerin Nuria Montes, besagt, dass bei einem Eigentümerwechsel einer für die touristische Nutzung registrierten Wohnung (VUT) sowohl für die Immobilie als auch für den neuen Eigentümer die jeweils geltenden rechtlichen und regulatorischen Anforderungen Anwendung finden.

Konkret bedeutet dies, dass eine neue Verantwortlichkeitserklärung abgegeben und der kommunale Bericht zur städtebaulichen Vereinbarkeit der touristischen Nutzung bzw. das entsprechende Dokument vorgelegt werden muss. Diese Regelung betrifft alle Ferienwohnungen, sowohl die vor als auch die nach Inkrafttreten des Dekrets registrierten.

Trotzdem finden sich auf gängigen Immobilienportalen weiterhin Anzeigen, die die Touristenlizenz als attraktives Verkaufsargument hervorheben. Allein in Alicante, Benidorm, Dénia, Xábia und Calp, einigen der wichtigsten Touristenstädte der Provinz, werden über 480 Immobilien mit Hinweis auf eine vorhandene Touristenlizenz angeboten.

Dieser vermeintliche Vorteil verschleiert, dass der Käufer die Lizenz neu beantragen muss und diese in vielen Fällen nicht erhalten wird. Immer mehr Städte ergreifen Maßnahmen, um die Verbreitung von Ferienwohnungen zu regulieren, was zu Moratorien und dem Aussetzen neuer Lizenzen führt.

So erließ Alicante Ende letzten Jahres ein bis zu zweijähriges Moratorium für neue Lizenzen im gesamten Stadtgebiet. Sant Joan d’Alacant und L’Alfàs del Pi verhängten ebenfalls ein zweijähriges Moratorium und erarbeiten eine spezifische Verordnung zur Regulierung von Ferienwohnungen. Auch Altea und Polop beschlossen im vergangenen Jahr ein Moratorium, allerdings mit einer kürzeren Dauer von zwölf Monaten.

Dénia beantragt eine vorläufige Aussetzung der Lizenzvergabe, beschränkt auf das Stadtzentrum, und führt eine Studie zur Marktlage von Ferienwohnungen durch, um Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Calp hat die Vergabe neuer Lizenzen bisher nicht eingeschränkt, jedoch die Umnutzung von Gewerbeflächen im Erdgeschoss zu Ferienwohnungen untersagt, nachdem in nur einem Jahr über 1.000 neue Ferienunterkünfte registriert wurden.

Ablauf der Lizenz:

Eine weitere Neuerung des Dekrets betrifft die Gültigkeitsdauer der Lizenzen. Um zu verhindern, dass ungenutzte Wohnungen das Register der Region blockieren, verfallen die Lizenzen fünf Jahre nach ihrer Erteilung und müssen erneuert werden. Für Lizenzen, die vor Inkrafttreten des Dekrets erteilt wurden, endet die Gültigkeit fünf Jahre nach dessen Inkrafttreten, also im August 2029.


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