Zeitumstellung im März: Der Tag der Umstellung auf Sommerzeit in Spanien rückt näher

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Image by Julius H. from Pixabay

Der März läutet nicht nur den Frühling ein, sondern auch die Zeitumstellung. Die Tage werden länger, die Abende heller – ein Zeichen dafür, dass Spanien sich auf den Sommer vorbereitet.

Konkret findet die halbjährliche Zeitumstellung am letzten Märzwochenende statt, in der Nacht von Samstag, dem 29. März, auf Sonntag, den 30. März.

In zwei Wochen ist es also soweit: Um 2:00 Uhr morgens (1:00 Uhr auf den Kanarischen Inseln) werden die Uhren um eine Stunde vorgestellt, sodass es dann 3:00 Uhr (bzw. 2:00 Uhr auf den Kanarischen Inseln) ist. Der 30. März hat somit nur 23 statt der üblichen 24 Stunden.

Die meisten modernen Geräte, wie Smartphones, Tablets, Computer oder Smart-TVs, stellen die Uhrzeit dank des Netzwerkprotokolls NTP (Network Time Protocol) automatisch um. Man muss sich also nicht mehr selbst darum kümmern. Lediglich analoge Geräte ohne Internetverbindung, wie Wand- oder Armbanduhren, Haushaltsgeräte oder Fahrzeuge, müssen manuell angepasst werden.

Diese Maßnahme, die in den meisten europäischen Ländern umgesetzt wird, dient der besseren Nutzung des Tageslichts. In Spanien ist die Zeitumstellung in der Verordnung PCM/186/2022 vom 11. März geregelt, die im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht wurde.

Diese Verordnung legt die Daten der Umstellung auf die Sommerzeit für die Jahre 2022 bis 2026 fest. Für das Jahr 2025 beginnt die Sommerzeit am 30. März und endet am 26. Oktober.

Ab dem 30. März macht sich die Zeitumstellung besonders beim Tageslicht bemerkbar: Sonnenaufgang und Sonnenuntergang verschieben sich um eine Stunde nach hinten.

Der vermeintliche Vorteil der Energieeinsparung durch die Zeitumstellung wird jedoch zunehmend in Frage gestellt, und Kritiker fordern seit Längerem deren Abschaffung.

Eine baldige Änderung innerhalb der Europäischen Union ist jedoch nicht in Sicht, da alle diesbezüglichen Vorschläge derzeit auf Eis liegen. Auch die spanische BOE gibt keine Hinweise auf eine bevorstehende Änderung, zumindest nicht bis 2026, dem letzten Jahr, für das die aktuelle Regelung gilt.


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