Die Gefahrenvorsignaleinrichtung V-16 für Fahrzeuge wird ab dem 1. Januar 2026 die traditionellen Warndreiecke ersetzen, wenn ein Fahrzeug auf der Straße steht. Diese Einrichtung ermöglicht es, die Position im Falle einer Panne oder eines Unfalls anzuzeigen, ohne dass das Fahrzeug verlassen werden muss, wodurch persönliche Risiken vermieden werden. Ab dem 1. Januar 2026 wird die Version mit Konnektivität obligatorisch.
Ab diesem Datum wird dieses leuchtende und vernetzte Gerät das einzige legale Mittel zur Signalisierung stillgelegter Fahrzeuge sein. Daher müssen Personenkraftwagen, gemischte Fahrzeuge, Busse und Fahrzeuge für den Gütertransport dieses Gerät als Zubehör mitführen.
⚠️ Desde el 1/1/2026, España será el primer país que hace obligatorio el V-16 para señalizar vehículos inmovilizados.
— Ministerio del Interior (@interiorgob) January 24, 2025
La @DGTes informa:
➡️ valdrá para circular por el resto de Europa.
➡️ los vehículos extranjeros podrán seguir usando los triángulos.
🌐 https://t.co/z7RcRmO9J7 pic.twitter.com/QqHNci4jTS
Da Spanien das erste Land ist, das die obligatorische Verwendung dieses Geräts einführt, hat die Generaldirektion für Verkehr eine Anweisung veröffentlicht. Diese klärt einerseits den verpflichtenden Charakter und die Bedingungen für die Nutzung im internationalen Verkehr von in Spanien zugelassenen Fahrzeugen und andererseits die Einhaltung dieser Vorschrift im internationalen Verkehr in Spanien von Fahrzeugen, die in anderen Ländern zugelassen sind.
Vorschriften für den grenzüberschreitenden Verkehr und die Kennzeichnung stillgelegter Fahrzeuge:
Fahrzeuge, die in anderen Ländern zugelassen sind und sich in Spanien im “internationalen Verkehr” befinden, entsprechen den Vorschriften, wenn sie die Gefahrenwarndreiecke oder andere Geräte mit ähnlicher Funktionalität mitführen, die in den Vorschriften ihres Herkunftslandes implementiert sind.
Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, die sich im “internationalen Verkehr” in einem anderen Land befinden, das das Übereinkommen von 1949 oder 1968 über den Straßenverkehr unterzeichnet hat, wird die Vorschrift eingehalten, wenn sie die neue leuchtende und vernetzte Warnvorsignaleinrichtung V-16 mit sich führen oder verwenden, ohne dass sie mit Warndreiecken ausgestattet sein müssen.
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Foto: Archiv
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